Industriekeramiker Verfahrenstechnik

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Alternativ finden Sie die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des BiBB.

Azubi-Infocenter: Das Onlineportal für Auszubildende

Über das Azubi-Infocenter haben Auszubildende und Umschüler alle wichtigen Daten zu Ihrer Berufsausbildung und zur Prüfung parat. Über die integrierte AzubiCard können Azubis Mehrwerte nutzen, die Unternehmen bundesweit bereitstellen.

Informationen zur Prüfung

Hinweise zur Zwischenprüfung

Gemäß Verordnung über Berufsausbildung in der keramischen Industrie vom 03.Juni 2005 soll der Prüfling in höchstens sieben Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens zehn Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Herstellen eines keramischen Produktes durch ein Formgebungsverfahren. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
  • Arbeitsabläufe planen,
  • Arbeitsmittel festlegen,
  • technische Unterlagen nutzen,
  • keramische Roh-, Hilfs- und Werkstoffe prüfen,
  • Maschinen oder Arbeitsgeräte bedienen,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren sowie
  • Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit,
  • des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung berücksichtigen kann.
Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogenen Sachverhalte darstellen und die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen kann.
Vom Ausbildungsbetrieb ist eine praktische Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Hinweise zur Abschlussprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie vom 03. Juni 2005 soll der Prüfling in insgesamt höchstens 14 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe durchführen und mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren sowie innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 20 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Für die praktische Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer Einrichtung oder
  2. Formen und Veredeln eines keramischen Werkstückes.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er:
  • Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und
  • organisatorischer Vorgaben selbständig und kundenorientiert planen und durchführen,
  • Arbeitszusammenhänge erkennen,
  • keramische Roh-, Hilfs- und Werkstoffe auswählen,
  • keramische Berechnungen durchführen,
  • technische Unterlagen anwenden,
  • Prüfverfahren anwenden,
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und beurteilen sowie
  • Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchführen kann.
Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Sachverhalte darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die
Vorgehensweise und Durchführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.
Vom Ausbildungsbetrieb ist eine praktische Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Prüfungstermine

Bitte erfragen Sie die Prüfungstermine beim zuständigen Prüfungskoordinator.
  • Prüfungstermine der praktischen Prüfungen:
    • Zwischenprüfung im März
    • Abschlussprüfung im Juni - August bzw. Januar - Februar in Abhängigkeit vom Ausbildungsende
  • Einstellen der praktischen Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien für die
    • Zwischenprüfung Frühjahr: bis zum 31. Januar
    • Abschlussprüfung Sommer: bis zum 15. März
    • Abschlussprüfung Winter: bis zum 15. September