Teilnahme & Kosten
Das neue gesetzliche Berufliche Feststellungsverfahren (BVaDiG) richtet sich an Personen mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss.
Wer kann am Verfahren teilnehmen?
Voraussetzungen für die Teilnahme
- einschlägige, mehrjährige und nachweisliche Berufserfahrung – mindestens 5 Jahre, unter anderem durch Arbeitszeugnisse im festzustellenden Beruf
- offizieller Wohnsitz in Deutschland und/oder mindestens die Hälfte der oben genannten Berufserfahrung muss in Deutschland nachweislich absolviert worden sein
- vertiefte fachliche Kenntnisse im Beruf
- das Beherrschen der deutschen Sprache
- das Beherrschen der deutschen Fachsprache für den festzustellenden Beruf
- Mindestalter: 25 Jahre
Was kostetet die Teilnahme?
Die Teilnahme am gesetzlichen „Beruflichen Feststellungsverfahren“ nach BVaDiG ist mit Kosten verbunden. Diese entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB).