Teilnahme & Kosten

Das neue gesetzliche Berufliche Feststellungsverfahren (BVaDiG) richtet sich an Personen mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, aber ohne Berufsabschluss.

Wer kann am Verfahren teilnehmen?

Voraussetzungen für die Teilnahme
  • einschlägige, mehrjährige und nachweisliche Berufserfahrung – mindestens 5 Jahre, unter anderem durch Arbeitszeugnisse im festzustellenden Beruf
  • offizieller Wohnsitz in Deutschland und/oder mindestens die Hälfte der oben genannten Berufserfahrung muss in Deutschland nachweislich absolviert worden sein
  • vertiefte fachliche Kenntnisse im Beruf
  • das Beherrschen der deutschen Sprache
  • das Beherrschen der deutschen Fachsprache für den festzustellenden Beruf
  • Mindestalter: 25 Jahre

Was kostetet die Teilnahme?

Die Teilnahme am gesetzlichen „Beruflichen Feststellungsverfahren“ nach BVaDiG ist mit Kosten verbunden. Diese entnehmen Sie dem Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 931 KB).