Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Berufsausbildung gehört das Führen eines schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweises. In diesem werden die realisierten Ausbildungsinhalte und der zeitliche Ablauf der Ausbildung dokumentiert.

Allgemeines

Den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis stellt der Betrieb der/dem Auszubildenden zur Verfügung. Welche Form gewählt wird, muss im Ausbildungsvertrag vereinbart sein. Der Nachweis wird während der Ausbildungszeit innerhalb der Arbeitszeit ausgefüllt. Er umfasst auch den Berufsschulunterricht nach Inhalt und Stundenumfang. Der Auszubildende hat ihn wöchentlich zu führen und zu unterschreiben. Der Ausbilder kontrolliert den Ausbildungsnachweis regelmäßig und bestätigt die ordnungsgemäße Führung mittels Unterschrift. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist ein kompletter Ausbildungsnachweis eine verbindliche Voraussetzung.

Unser Service

Die Industrie- und Handelskammer Dresden bietet für die Führung von Ausbildungsnachweisen ausfüllbare PDF-Formulare an. Der Ausbildungsnachweis kann am PC ausgefüllt und ausgedruckt oder handschriftlich geführt werden. Alternativ kann der Ausbildungsnachweis auch als Digitales Berichtsheft geführt werden.

Digitales Berichtsheft - Bitte beachten!

Das digitale Berichtsheft (www.bildung.ihk.de) der IHK Dresden wird zum 31.12.2025 abgeschaltet.
Eine anschließende Nutzung nach der Abschaltung ist nicht mehr möglich!
Alternative Anbieter können Sie im Internet recherchieren.