Werkstoffprüfer: Durchführung des betrieblichen Auftrages
- Fachrichtung Metalltechnik
- Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
- Fachrichtung Kunststofftechnik
- Fachrichtung Systemtechnik
Betrieblicher Auftrag
Der Antrag zur Genehmigung des Themas zum betrieblichen Auftrag sowie die praxisbezogenen Unterlagen einschließlich die Entscheidungshilfe sind online im Azubi-Infocenter und auf der Seite Digitale Projektanträge zum vorgegebenen Termin bei der IHK Dresden einzureichen.
Nachfolgende Gebiete sind laut Verordnung für die jeweilige Fachrichtung auszuwählen und müssen zwingend Inhalt des betrieblichen Auftrages sein:
Fachrichtung | Auswahlgebiete | zu bearbeitende Gebiete |
---|---|---|
Metalltechnik |
|
Vier der nebenstehenden Gebiete sind auszuwählen, wobei die Gebiete 1 bis 3 in der Auswahl enthalten sein müssen. |
Kunststofftechnik |
|
Zwei der nebenstehenden Gebiete 1 bis 3 sind auszuwählen. |
Wärmebehandlungstechnik |
|
Es sind alle Gebiete zugrunde zu legen. |
Systemtechnik | Keine Vorgaben | Keine Vorgaben |
Termine und Zeiträume
Antrag
Der Termin für die Einstellung des Antrags zum betrieblichen Auftrag wird durch die Industrie- und Handelskammer Dresden festgelegt und ist der Seite Werkstoffprüfer zu entnehmen.
Die Bestätigung des Themas erfolgt durch den Prüfungsausschuss
- für die Sommerprüfung bis zum 31.03. des Jahres
- für die Winterprüfung bis zum 30.09. des Jahres
Bei Nichtbestätigung ist innerhalb von einer Woche ein neuer Antrag einzustellen. Die Ablehnungsgründe sind zwingend bei erneuter Antragstellung zu berücksichtigen. Bei Bestätigung mit Auflagen sind diese bei der Durchführung des betrieblichen Auftrages zwingend zu beachten.
Die Bestätigung des Themas zum betrieblichen Auftrag erhalten Sie online. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Mit der Bearbeitung des betrieblichen Auftrages darf erst nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Mit der Bearbeitung des betrieblichen Auftrages darf erst nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Gliederung und Umfang der Dokumentation
Die Bearbeitungszeit des betrieblichen Auftrages und deren Dokumentation (in Form von praxisbezogenen Unterlagen und einem ergänzenden Arbeitsbericht) beträgt 18 Stunden. Der Arbeitsbericht ist auf maximal 5 Seiten DIN-A4 begrenzt (ohne Anlagen, Tabellen usw.).
- Schriftgröße
- 11 Punkt
- Zeilenabstände
- 1 ½- zeilig
- Herstellung
- maschinenschriftlich
- einseitig beschrieben
- Sprache
- deutsch
- Format
- DIN-A4
- Seitennummerierung
- fortlaufend
- beginnend mit Seite 1 im Textteil
Die Dokumentation des betrieblichen Auftrages ist wie folgt zu gliedern:
- Antragsformular mit Genehmigung durch den Prüfungsausschuss
- Entscheidungshilfe
- Zeitnachweis mit persönlicher Erklärung
- Arbeitsbericht über die Informationsbeschaffung, Auftragsplanung, Auftragsdurchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben, Arbeitszeiten und dem erzielten Ergebnis einschließlich kurzen fachbezogenen Erläuterungen zur Problemlösung
- praxisbezogene Unterlagen mit voran stehendem Inhaltsverzeichnis, die den gesamten Prozess (Informationsbeschaffung, Auftragsplanung, Auftragsdurchführung und Auftragskontrolle/Qualitätsmanagement) dokumentieren, wie z. B. Zeichnungen, Prüfpläne, Ablaufdiagramme, Materiallisten, Betriebsanleitungen, Mess- und Prüfprotokolle, Fotos zum realisierten Auftrag, Abnahmeprotokoll oder Ähnliches, maximal 20 Seiten
- Literaturverzeichnis, Quellenangabe, Abkürzungsverzeichnis
Die Dokumentation zum betrieblichen Auftrag ist im PDF-Format (bis max. 4 MB) online und schriftlich in dreifacher gehefteter Ausfertigung bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Die Online-Version muss zwingend mit der schriftlichen Form identisch sein. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten! Diesen finden Sie auf der Seite Werkstoffprüfer.
Wird keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht, gilt dies als nicht erbrachte Prüfungsleistung. Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung kann ein erneuter Antrag mit neuem betrieblichen Auftrag zur Bestätigung zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingereicht werden.
Bewertung
Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen geführt. Eine Bewertung des Arbeitsberichtes erfolgt nicht. Das Fachgespräch mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten wird in den Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle/Qualitätsmanagement durchgeführt und insgesamt mit höchstens 100 Punkten bewertet.
Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form (max. 5 Minuten) ohne Präsentationsmittel, wie z. B. Folien oder Beamer, darzustellen.