Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3- jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten in erster Linie
  • in Betrieben der Fisch-, Fleisch- oder Obst- und Gemüseverarbeitung
  • in industriellen Großbäckereien
  • in Molkereibetrieben
  • in der industriellen Herstellung z. B. von Zuckerwaren oder Babynahrung
  • in Kaffeeröstereien
  • in der Erfrischungsgetränkeindustrie

Berufliche Fähigkeiten

  • wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte unter wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellt und nach Rezepturen für die Fertigung vorbereitet
  • wie man Verpackungsmaterialien und Fertigprodukte nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellt
  • wie man rechtliche und betriebsbezogene Vorgaben des Qualitätsmanagements anwendet
  • wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte qualitätserhaltend nach logistischen Gesichtspunkten lagert
  • wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte auf Menge, Gewicht und Beschaffenheit prüft
  • wie man den Materialbedarf ermittelt, bestellt und annimmt
  • wie man Verpackungstechniken anwendet
  • wie man Produktionsprozesse unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer und betriebsbezogener Vorschriften steuert und überwacht
  • wie man Störungen im Produktions- und Verpackungsprozess feststellt und nach rechtlichen und betriebsbezogenen Vorgaben Maßnahmen ergreift
  • wie man Arbeitsergebnisse kontrolliert und bewertet

Einsatzbereiche

Die Ausbildung kann in folgenden Einsatzbereichen erfolgen:
  • Nahrung-und Genussmittel
  • Getränkeherstellung
  • tierische Lebensmittel
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

Berufsschule

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z. B. Produktentwicklung planen und präsentieren, Lebensmittelinhaltsstoffe untersuchen, Lebensmittel konservieren) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Zwischenprüfung

Hinweise für den Ausbildungsbetrieb

Laut Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik vom 09.02.2000 § 7 soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in höchstens vier Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Die Prüfung ist an betriebsspezifischen Produktionsanlagen abzunehmen. Die Praxisnähe ist durch die Auswahl von Situationsaufgaben aus dem Produktionsbereich des Ausbildungsbetriebes herzustellen. Als praktische Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  • Durchführen einer Qualitätskontrolle
  • Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten
  • Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und -anlagen
  • Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen
Die praktische Aufgabe soll sich in eine Planungsphase und eine Durchführungsphase gliedern. Diese können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten. Mögliche betriebs- oder anlagenspezifische Bearbeitungsaufgaben (Bewertungskriterien) sind bitte in die entsprechenden Felder einzutragen (es müssen nicht alle Positionen ausgefüllt werden). Die Hygiene, Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz und rechtliche Vorschriften sind in allen Punkten zu berücksichtigen. Die Planungsphase könnte folgende Arbeitsschritte beinhalten:
  • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen, erstellen und erläutern
  • Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen (anhand von Arbeitsanweisungen, Richtlinien, Herstellerhinweisen, Wartungsplänen usw.)
  • Funktionsweisen, Fertigungsablauf, Bereitstellungsabläufe erklären
  • Hilfsmaterial und -mittel festlegen und bereitstellen
  • Arbeitsschritte des Umrüstens/Einrichtens und Anfahrens der Maschine/Anlage festlegen
  • Festlegung der zu erstellenden Dokumente
Die Durchführungsphase könnte folgende Arbeitsschritte beinhalten: Sicherheitsüberprüfung, Beachtung von Schutzvorschriften
  • Qualitätskontrolle
  • Bereitstellung und Vorbereitung
  • Rüsten einer Verpackungsmaschine
  • Fachgerechte Auswahl und Einsatz von Werkzeugen und Hilfsmitteln
  • Fachgerechte Durchführung des Arbeitsauftrages
  • Reinigung, Wartung von Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Dokumentation des Arbeitsergebnisses
  • Nacharbeiten (z. B. Entsorgung von Reststoffen, Wartung der Anlage und so weiter)
Vom Ausbildungsbetrieb ist eine praktische Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist vorab bei Patrick Petzke, Prüfungskoordinator, einzureichen. Bitte beachten Sie das zusätzliche Formulare zur Bestätigung des betrieblichen Auftrages.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien wird im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Formulare zur Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Hinweise für den Ausbildungsbetrieb

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Lebensmitteltechnik vom 09.02.2000 § 8 soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Die Prüfung ist an betriebsspezifischen Produktionsanlagen abzunehmen. Die Praxisnähe ist durch die Auswahl von Situationsaufgaben aus dem Produktionsbereich des Ausbildungsbetriebes herzustellen. Als praktische Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  • Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen der Produktionsprozesses
  • Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses
  • Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten
Die praktische Aufgabe soll sich in eine Planungsphase und eine Durchführungsphase gliedern. Diese können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten. Mögliche betriebs- oder anlagenspezifische Bearbeitungsaufgaben (Bewertungskriterien) sind bitte in die entsprechenden Felder einzutragen (es müssen nicht alle Positionen ausgefüllt werden). Die Hygiene, Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz und rechtliche Vorschriften sind in allen Punkten zu berücksichtigen. Die Planungsphase könnte folgende Arbeitsschritte beinhalten: Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen, erstellen und erläutern
  • Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen (anhand von Arbeitsanweisungen, Richtlinien, Herstellerhinweisen, Wartungsplänen und so weiter)
  • Funktionsweisen, Fertigungsablauf, Bereitstellungsabläufe erklären
  • Steuerungs- und Überwachungsprozesse erklären
  • Kontrollpunkte zur Qualitätssicherung planen und erläutern
  • Technische Unterlagen der Anlage kennen/erklären
Die Durchführungsphase könnte folgende Arbeitsschritte beinhalten:
  • Rüst-, Fertigungs-, Verpackungsvoraussetzungen schaffen
  • Rüsten von Produktionsmaschinen/-anlagen
  • Umrüsten einer Verpackungsmaschine/-anlagen
  • Anlagen in Betrieb nehmen und bedienen
  • Steuern und Überwachen des Produktions- oder Verpackungsprozesses
  • Kontrolle/Prüfung des Produkts
  • Dokumentation des Arbeitsergebnisses
Vom Ausbildungsbetrieb ist eine praktische Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist vorab bei Patrick Petzke, Prüfungskoordinator, einzureichen. Bitte beachten Sie das zusätzliche Formulare zur Bestätigung des betrieblichen Auftrages.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien wird im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Formulare zur Abschlussprüfung

Prüfungszeiträume praktische Prüfung

  • Zwischenprüfung: März bzw. September
  • Abschlussprüfung: Juni bis August bzw. Januar bis Februar in Abhängigkeit vom Ausbildungsende

Termine der Abgabe der Aufgabenstellung und Bewertungskriterien online durch den Ausbildungsbetrieb

  • Zwischenprüfung:
    • Frühjahr: 31.01.
    • Herbst: 31.08.
  • Abschlussprüfung:
    • Sommer: 30.04.
    • Winter: 30.10.