Faire Integration wird Pflicht – und Chance für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2026 wird das Beratungsangebot „Faire Integration“ dauerhaft gesetzlich verankert. Damit entstehen neue Informationspflichten für Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten aus dem Ausland anwerben.

Neue Pflichten für Arbeitgeber

Künftig müssen Arbeitgeber diese Fachkräfte aktiv auf die kostenlosen Beratungsstellen von „Faire Integration“ hinweisen (§ 45c AufenthG (Aufenthaltsgesetz). Der Hinweis muss deutlich machen, dass eine unentgeltliche Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen möglich ist. Ziel ist es, ausländische Beschäftigte besser vor Ausbeutung zu schützen und ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Regelung ist Teil der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

Pflicht mit Mehrwert

Die gesetzliche Vorgabe bietet zugleich klare Vorteile für Unternehmen: Gut informierte Beschäftigte sorgen für Rechtssicherheit, weniger Konflikte und stabile Arbeitsverhältnisse. Externe Beratungsangebote entlasten Personalabteilungen und stärken die Bindung internationaler Fachkräfte, ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unternehmerische Verantwortung sichtbar machen

Der verpflichtende Hinweis ist mehr als eine formale Vorgabe. Unternehmen zeigen damit, dass sie internationale Fachkräfte nicht nur gewinnen, sondern fair, transparent und verantwortungsvoll begleiten. Das stärkt Vertrauen und die Arbeitgeberattraktivität.

Verlässliche Strukturen ab 2026

Bislang Teil des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, wird „Faire Integration“ ab 2026 dauerhaft verstetigt. Damit entsteht eine flächendeckende und verlässliche Beratungsstruktur, von der Unternehmen und Fachkräfte gleichermaßen profitieren.

Fazit

„Faire Integration“ ist Pflicht und zugleich ein strategischer Vorteil für Unternehmen, die Fachkräftezuwanderung rechtssicher, nachhaltig und erfolgreich gestalten wollen.
Auf der Seite Faire Integration erhalten Sie alle Informationen zum bundesweiten Beratungsangebot, die Möglichkeit zur Beratung und nützliche Informationen zum Arbeitsrecht und zur Fachstelle Faire Integration