Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Durch das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes im März 2020 hat die Berufsanerkennung weiter an Bedeutung gewonnen: Um aus Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einwandern zu können, ist seither die Anerkennung des ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlusses in vielen Fällen eine Voraussetzung.
Informations- und Beratungsangebote
Ob eine Anerkennung notwendig ist, können Sie über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen herausfinden. Dort finden Sie auch die zuständige Anerkennungsstelle.
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des regionalen Integrationsnetzwerks IQ Sachsen informiert und berät Fachkräfte hinsichtlich allen ausländischen Abschlüssen zu Fragen der beruflichen Anerkennung in Deutschland. Unternehmen können ihre Mitarbeitenden oder Bewerbenden gezielt auf die Beratungsstelle verweisen, um individuelle Möglichkeiten der Anerkennung, Qualifizierung oder beruflichen Alternativen zu klären. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und findet telefonisch, persönlich, per E-Mail oder Video statt.
Nicht reglementierte Berufe
Für die Ausübung einer Tätigkeit in nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht notwendig. Wenn eine Anerkennung durch andere rechtliche Vorgaben gefordert wird, ist für Berufe die der Industrie- und Handelskammer gesetzlich zugeordnet sind, die IHK-FOSA zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Anerkennung & Gleichstellung von Berufsabschlüssen.
Ausländische Hochschulabschlüsse
Für die Ausübung einer Tätigkeit in nicht reglementierten Hochschulabschlüssen ist eine Anerkennung nicht notwendig. Ausländische Hochschulabschlüsse müssen in Deutschland nur anerkannt werden wenn es sich um reglementierte Tätigkeiten, wie z.B.: Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker, etc. handelt. Informationen zu ausländischen schulischen Bildungsgängen erhalten Sie über das Infoportal der Kultusministerkonferenz.