Sachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO
Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist keine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO.
Vorbereitungskurse zur Sachkundeprüfung finden Sie hier.
- Tätigkeit als Selbstständiger
- Gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreife)
- Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungstätigkeiten im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (sogenannte Türsteher)
- Bewachung in leitender Funktion von Flüchtlingsunterkünften und
- zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Die Rechtsvorschriften, das Merkblatt über die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe § 34 a sowie alle wichtigen Informationen können ebenfalls im Downloadbereich als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Informationen zur Prüfung
Schriftliche Prüfung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Mündliche Prüfung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Umgang mit Menschen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienst,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
zu 1: öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, zusätzlich BGB, sowie Straf- und Verfahrensrecht
zu 2: Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
zu 3: zusätzlich allgemeiner Brandschutz
zu 4: zusätzlich Einzelheiten zum Brandschutz
Anmeldungen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO werden nur noch über unser Fortbildungs-Infocenter entgegen genommen.
Anmeldungen mit dem altbekannten Anmeldeformular können nicht mehr akzeptiert werden.
Beachten Sie bitte die beiden verschiedenen Anmeldemöglichkeiten!
Sie haben bereits Zugangsdaten für unser Fortbildungs-Infocenter erhalten und sind bereits registriert? Dann nutzen Sie bitte folgenden Link.
Sie haben noch keine Zugangsdaten für unser Fortbildungs-Infocenter erhalten? Dann nutzen Sie bitte folgenden Link.
→ Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe kann anschließend im Bereich “Berufsauswahl” ausgewählt werden.
→ Sollten die Kosten durch einen Bildungsträger/eine Firma übernommen werden, kann die Kostenübernahmeerklärung im Bereich “Nachweise laden” hochgeladen werden.
Prüfungsteilnehmer/-innen von anderen Kammern müssen grundsätzlich ihre Wiederholungsprüfung bei der ursprünglichen IHK fortsetzen. Die Teilnehmer/-innen können jedoch das Prüfungsverfahren neu bei der IHK zu Dortmund beginnen (schriftliche und mündliche Prüfung). Dabei wird die volle Gebühr berechnet.
Prüfungsgebühr
Bei Rücktritt (Abmeldung) vor Beginn der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornierungsgebühr von 70,00 Euro erhoben.
Diese fällt auch mit einem ärztlichen Attest an.
Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme wird die gesamte Gebühr berechnet und kann nicht mehr storniert werden.
Prüfungsvorbereitung/Lehrgangsanbieter
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO
1. Zulassungsvoraussetzungen
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach dem Sprachkompetenzniveau B1
- Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten
- aktive Mitarbeit während der Unterrichtung
- Nachweis der Kenntnisse durch Beantwortung schriftlicher Verständnisfragen.
2. Erforderliche Sprachkenntnisse
Der Nachweis über das Sprachkompetenzniveau B1 ist zwingend mit der Anmeldung bei der IHK einzureichen. Ohne Nachweis kann die Anmeldung nicht erfolgen. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BewachV ist die IHK dazu verpflichtet, den Nachweis über das Sprachkompetenzniveau von allen Teilnehmern einzufordern (auch von deutschen Staatsbürgern).
- eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses, soweit dieser mit mindestens Sprachniveau B1 bescheinigt wurde
- das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom
- mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen zumindest gleichwertigen deutschen Schulabschluss, wenn im Fach „Deutsch“ mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten deutschsprachigen Ausbildungsberuf
- ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule
- Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland
3. Anmeldung zur Unterrichtung
Bitte beachten Sie, dass für die Unterrichtungsverfahren nur noch eine Anmeldung über unser Onlineportal möglich ist. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
- Ansprechpartner für Unterrichtungen in Dortmund
Ansprechpartner für Unterrichtungen in Dortmund
Norman Urbanek - Ansprechpartner für Unterrichtungen in Hamm
Ansprechpartnerin für Unterrichtungen in Hamm
Veronika Kidschun
4. Termine
5. Kosten
Bei Rücktritt (Abmeldung) vor der Unterrichtung wird eine Stornierungsgebühr von 200,00 Euro erhoben.
Diese fällt auch mit einem ärztlichen Attest an.
Die Unterrichtung muss dann erneut von vorne abgelegt werden.