IHK-Finanzen/Haushalt

Die Ausgaben der IHKs werden durch Gebühren und Entgelte und soweit diese nicht ausreichen, durch Mitgliedsbeiträge der Unternehmen finanziert. Für die meisten IHK-Dienstleistungen, die unmittelbar gegenüber einzelnen Mitgliedsunternehmen erbracht werden, erhebt die IHK kostendeckende Gebühren und Entgelte. Darüber hinaus tragen allgemeine Beiträge im erforderlichen Umfang zur Finanzierung von Leistungen bei, welche die IHK aufgrund gesetzlichen Auftrages für die Gesamtheit aller kammerzugehörigen Unternehmen oder im Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden wahrnimmt.
Die IHK ist dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet. Sie hat dafür jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen, der alle Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres enthält. Die Haushaltsplanung erfolgt nach den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Sparsamkeit bedachter Finanzwirtschaft. Der Haushaltsplan wird durch den Haushaltsausschuss und das Präsidium beraten und von der Vollversammlung durch jährliche Haushaltssatzungen beschlossen.
Die IHK untersteht einer strengen Haushaltskontrolle durch die IHK-Gremien und einer unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle. Dadurch ist sichergestellt, dass mit den Beiträgen der IHK-Mitglieder sorgfältig und sparsam umgegangen wird.