Mobilitätsberaterin von IHK und HWK

Den eigenen Horizont erweitern

Immer mehr Unternehmen engagieren sich auf internationalen Märkten und nutzen Geschäftsmöglichkeiten im Ausland. Dabei steigt der Bedarf an Mitarbeitern mit Kenntnissen ausländischer Arbeitstechniken. Um fremde Arbeitswelten kennenzulernen und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, sind oft schon kurze Auslandsaufenthalte von wenigen Wochen sinnvoll und erfolgreich. Svenja Höhfeld, Mobilitätsberaterin im Netzwerk "Berufsbildung ohne Grenzen", berät Auszubildende, Fachkräfte und Betriebe über Praktika und Aufenthalte im Ausland.

"Ein Praktikum im Ausland ist eine einmalige Erfahrung, die man im späteren Berufsleben meist nicht mehr sammelt. Dabei kann man seine beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten verbessern und neue Techniken erlernen. Zudem taucht man in eine andere Kultur ein, trifft neue Menschen, kann Freundschaften knüpfen und dabei seine Sprachkenntnisse verbessern", sagt Svenja Höhfeld. Dabei gäbe es verschiedene Möglichkeiten einen Praktikumsplatz im Ausland zu finden. Der Auszubildende kann selbst einen Betrieb suchen oder zu einem Partnerbetrieb gehen. Es gibt im Ausland auch Partnerorganisationen, die für die Auszubildenden den passenden Betrieb und die Unterkunft suchen.
Als Mobilitätsberaterin unterstütze sie bei der Suche nach einem passenden Betrieb oder der Organisation. "Durch das Netzwerk 'Berufsbildung ohne Grenzen', in dem alle Mobilitätsberaterinnen und -berater der Kammern aus ganz Deutschland zusammenarbeiten, können wir auf zahlreiche Partner und Referenzen zugreifen. Ein Auslandsaufenthalt ist in Europa sowie darüber hinaus weltweit möglich."
Für den Aufenthalt im Ausland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten wie ERASMUS+ oder AusbildungWeltweit. Die Mobilitätsberaterin hilft gerne bei der Beantragung der jeweiligen Fördergelder, aber auch bei der Planung und Umsetzung. "Für das Praktikum ist kein bestimmter Notendurchschnitt vorgeschrieben, dennoch sollten die Schulnoten nicht schlecht sein. Der Betrieb muss bei einem Auslandsaufenthalt zustimmen und das Erreichen des Ausbildungszieles darf dadurch natürlich nicht gefährdet werden. Außerdem muss der verpasste Schulstoff nachgearbeitet und das Berichtsheft auch während des Auslandspraktikums weiterhin geführt werden."
Die Mindestdauer eines Praktikums beträgt zwei Wochen und kann bis zu ein Viertel der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einer jungen Fachkraft, also Gesellin oder Geselle im ersten Gesellenjahr, wird bis zu einem Jahr nach der bestandenen Prüfung ein Auslandspraktikum über ERASMUS+ gefördert. "Es gibt keine Regel, in welchem Ausbildungsjahr das Praktikum absolviert werden sollte. Jedoch sollten überbetriebliche Maßnahmen und Prüfungstermine berücksichtigt werden. Während des Praktikums erhalten Auszubildende weiterhin die Ausbildungsvergütung des Ausbildungsbetriebes", so die Mobilitätsberaterin abschließend.
18. Oktober 2023