IHK informiert

LKW-Maut: Ausweitung auf alle Bundesstraßen

Ab 1. Juli 2018 werden LKW ab 7,5 Tonnen nicht nur auf Bundesautobahnen, sondern auch auf knapp 40.000 km Bundesstraßen mautpflichtig sein.
Das Mautpflichtige Streckennetz wächst von heute rund 15.000 auf knapp 52.000 Kilometer gebührenpflichtiger Autobahnen und Bundesstraßen. Zusätzlich werden schätzungsweise rund 30.000 Unternehmen mit rund 140.000 Fahrzeugen mautpflichtig.
Mautpflicht und mautpflichtige Fahrzeuge
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht das aktuelle mautpflichtige Streckennetz im Internet, zu finden unter www.mauttabelle.de oder im Maut-Atlas. Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder dafür verwendet werden (2. Alternative). Fahrzeuge die für den Güterverkehr bestimmt sind, sind mautpflichtig unabhängig davon, ob es sich um eine Privatfahrt handelt, tatsächlich Güter befördert werden, die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Einzelheiten zur Berechnung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen können im § 34 Absatz 7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachgelesen werden. Unabhängig von ihrem Herkunftsland müssen alle Kunden Maut für die von ihnen mit ihren mautpflichtigen Fahrzeugen zurückgelegten mautpflichtigen Strecken zahlen. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (nach §1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)) sind Fahrzeuge, die a) weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen), b) noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)). Eine Mautfreiheit ergibt sich nur dann, wenn beide Voraussetzungen zutreffen.
1.    Automatisch während der Fahrt durch ein eingebautes Fahrzeuggerät, die On-Board Unit (OBU). Vorteil: Der Fahrer kann zu jeder Zeit ohne zusätzlichen Aufwand die Strecke ändern. Das verschafft Flexibilität und spart den Transport- und Logistikunternehmen im Alltag Zeit und damit Geld.
2.    Manuell vor Fahrtantritt online über stationäre PC, Smartphone oder Tablet oder an einem Mautstellen-Terminal. Seit Februar erleichtert eine App die Einbuchung über Smartphone und Tablet. Jeder Kunde kann künftig jeden zur Verfügung stehenden manuellen Einbuchungsweg nutzen, ohne sich vorab bei Toll Collect registrieren zu müssen. Vor Fahrtantritt bezahlen Kunden ihre mautpflichtigen Strecken mit Kredit- oder Tankkarten, Bargeld oder mit der paysafecard.
1.    Automatische Mauterhebung jetzt zentral: Die dezentrale Mauterhebung wurde auf eine zentrale umgestellt. Kurz gesagt: Die OBU errechnet nicht mehr den Mautbetrag. Stattdessen findet die Berechnung im Rechenzentrum statt.
2.    OBU-Anzeige: Die OBU zeigt während der Fahrt die Achsenzahl und das Gewicht (also kleiner oder größer/gleich 7,5 Tonnen) an. Außerdem ist zu sehen, ob der mautpflichtige Lkw in Deutschland (DE) unterwegs ist. Die Anzeige des Mautbetrages und das akustische Signal entfallen.
3.    Grüne LED: Die grüne LED an der OBU signalisiert dem Fahrer weiterhin die korrekte Mauterhebung. Springt die LED auf Rot, muss der Fahrer zum nächsten Servicepartner fahren und die Maut bis dorthin vor Fahrtbeginn manuell, am besten über Smartphone oder Tablet, bezahlen.
4.    Informationen zu den Fahrten im Kunden-Portal: Registrierte Kunden können im Kunden-Portal die Mautbeträge der von ihnen befahrenen Strecke einsehen. Dort stehen in der Rubrik „Nicht-abgerechnete Fahrten“ nach spätestens 48 Stunden – in der Regel früher – die Informationen zu den durchgeführten Fahrten zur Verfügung.
5.    Kein Werkstatt-Aufenthalt notwendig: Bereits eingebaute OBUs können auch bei der zentralen Mauterhebung verwendet werden. Es ist kein Werkstattbesuch nötig, es fallen keine Kosten und keine Standzeiten an.
Mauttarife
Die Maut wird aus der zurückgelegten mautpflichtigen Strecke des Fahrzeugs und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält, berechnet. Der Anteil der Infrastrukturkosten am Mautsatz unterscheidet zwischen Lkw mit zwei Achsen, drei Achsen, vier Achsen und fünf oder mehr Achsen. Der Anteil der Kosten für die verursachte Luftverschmutzung am Mautsatz richtet sich nach der Schadstoffklasse. Hierbei wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse den sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklasse liegt in der Verantwortung des Kunden, der nach dem Prinzip der Selbstdeklaration verpflichtet ist, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben. Die aktuellen Mautsätze können unter www.toll-collect.de eingesehen werden.
Mautkontrolle auf Bundesstraßen in Blau und Grün – die neuen Kontrollsäulen
Die Einhaltung der Mautpflicht wird in Deutschland auf Autobahnen mit Hilfe von rund 300 Kontrollbrücken automatisch überprüft. Hinzu kommen stationäre und mobile Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Zukünftig ergänzen zusätzlich rund 600 Kontrollsäulen die mobilen Kontrollen des BAG auf Bundesstraßen.
Die neuen Kontrollsäulen: blaue Farbe, grüner Streifen und fast vier Meter hoch
Die Kontrollsäulen an Bundesstraßen sind stationäre Einrichtungen, die seitlich neben der Fahrbahn aufgestellt sind. Beim Vorbeifahren eines Fahrzeuges kontrollieren die Säulen, ob dieses mautpflichtig ist und ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollsäule, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts- und ein Kennzeichenbild erstellt. Im automatischen Verfahren sendet das Fahrzeuggerät die eingestellten sowie die auf der On-Board Unit gespeicherten Daten an die Kontrollsäule. Sind alle Daten korrekt und wurde die Maut ordnungsgemäß entrichtet, werden die Bilddaten sofort – noch in der Kontrollsäule – gelöscht.
Folgen von Mautverstößen
Wenn eine ordnungsgemäße Entrichtung der Maut nicht festgestellt wurde, wird die Maut für die tatsächlich zurückgelegte mautpflichtige Strecke nacherhoben. Sofern die tatsächliche Strecke nicht festgestellt werden kann, findet eine Nacherhebung der Maut je Fahrt für eine Wegstrecke von 500 Kilometern statt. Das BAG wertet ahndungsrelevante Informationen aus und leitet gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein. Bußgelder können in Höhe von bis zu 20.000 Euro verhängt werden.
Ende März 2017 ist das Gesetz zur Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Die Einnahmen aus der Maut fließen direkt in den Erhalt und den Ausbau der Straßeninfrastruktur. Informationen zur Verwendung der Mauteinnahmen finden Sie unter www.vifg.de