Aktuelle Informationen

Hochwasser und Überschwemmungen

Das Unwetter Mitte Juli 2021 mit Überschwemmungen und Hochwasser hatte dramatische Folgen in der Region. Auch Unternehmen im IHK Bezirk Dortmund waren von den Auswirkungen betroffen. Hier stellen wir Ihnen wichtige Informationen zur Verfügung.
Neufassung der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen wird mit Wirkung zum 29. November 2023. Anträge können nun bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.

Aufbauhilfe 2021

Hochwasserhilfe für Unternehmen in NRW

  • Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 in den betroffenen Ländern definiert. Die Rechtsverordnung definiert, welche Schäden im Einzelnen im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ fallen.
  • Die Rechtsverordnung sieht eine umfangreiche Entschädigung der im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Schäden vor.
  • Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter, zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
  • Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
  • Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden.

Antragsverfahren und Antragsformular der NRW-Bank

Wenn Ihr Unternehmen durch die Unwetterereignisse vom 14./15. Juli 2021 betroffen und der Schaden nicht etwa durch Versicherungen gedeckt ist, dann sollten Sie
  1. die Erstberatung durch die Industrie- und Handelskammer wahrnehmen.
  2. Die Schäden (Sachschäden, Reparaturkosten, Einkommensausfälle) durch einen Sachverständigen feststellen lassen. Gutachter: Neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (siehe: https://svv.ihk.de/) sind auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure anerkannt. Die Sachverständigen des Handwerks finden Sie hier. Die genauen Anforderungen an die Gutachter finden Sie unter diesem Link.
  3. Die IHK übernimmt eine Vorprüfung des Antrags mit einer Identitäts- und Plausibilitätsprüfung
  4. Den von der IHK bestätigten Antrag bei der NRW-Bank einreichen (Änderungsanträge sind möglich). Die FAQs finden Sie hier.
Ansprechpartner
Katharina Pickhardt
0231 5417-156
k.pickhardt@dortmund.ihk.de
Alexander Hoffmann
0231 5417-259
a.hoffmann@dortmund.ihk.de

Versicherungen

Starkregenereignisse verursachen Schäden an Immobilien, Geschäftsräumen, Betriebseinrichtungen, Vorräten und Waren. Sind die ersten Schäden gesichtet, stellt sich schnell die Frage, was über die abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. Überschwemmungen zählen zu den sogenannten „Elementarschäden“.
Gemeinsam mit ihrem Versicherungsunternehmen sollten betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer erörtern, inwiefern die abgeschlossenen Versicherungsverträge Bausteine zur Absicherung von Elementarschäden enthalten. Dies kann folgende Versicherungen betreffen:
  • Geschäftsgebäudeversicherung für den Betrieb bzw. die Geschäftsräume
  • Geschäftsinhaltsversicherung für Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
  • Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betriebsstillstand nach dem Schadenseintritt durch defekte Maschinen, unnutzbare Räumlichkeiten etc.
  • Mietverlustversicherung für Miet- oder Pachtausfall
Weiterführende Links:

Begutachtung der Hochwasserschäden in Abstimmung mit der Versicherung (Sachverständige)

Die Begutachtung der Hochwasserschäden sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der jeweiligen Versicherung erfolgen. So wird u. a. sichergestellt, dass die Kosten der Begutachtung von der Versicherung getragen werden und das Gutachten von der Versicherung akzeptiert wird.
Die IHK zu Dortmund (IHK) weist in diesem Zusammenhang auf die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden bzw. Gründungsschäden hin. Diese haben ihre besondere Sachkunde auf ihren Bestellungsgebieten nachgewiesen. Die IHK benennt gegenüber Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Management von Hochwasser und Starkregen

Broschüre IHK NRW: Management von Hochwasser und Starkregen (Die Broschüre liefert in übersichtlicher Form die Kernpunkte eines betrieblichen Hochwassermanagements)
Ansprechpartner:
Torsten Mack
0231 5417-274
t.mack@dortmund.ihk.de

Weiterführende Informationen