Aktuelle Informationen
Hochwasser und Überschwemmungen
Das Unwetter Mitte Juli mit Überschwemmungen und Hochwasser hat dramatische Folgen in der Region. Auch Unternehmen im IHK Bezirk Dortmund sind von den Auswirkungen betroffen. Hier stellen wir Ihnen wichtige Informationen zur Verfügung.
Aufbauhilfe 2021
Hochwasserhilfe: Unternehmen in NRW können ab 17. September Anträge stellen
- Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 in den betroffenen Ländern definiert. Die Rechtsverordnung definiert, welche Schäden im Einzelnen im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser als Schaden unter den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ fallen.
- Die Rechtsverordnung sieht eine umfangreiche Entschädigung der im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Schäden vor.
- Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Hinzu kommen Leistungen Dritter, zum Beispiel aus Versicherungen oder auch der gewährten Soforthilfe bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens. Darüber hinausgehende Leistungen Dritter oder der Soforthilfe sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen.
- Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds „Aufbauhilfe 2021“ ausgeglichen werden.
- Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur können unter Beachtung des Wirtschaftsplans und der jeweiligen Programme Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens gewährt werden.
Antragsverfahren und Antragsformular der NRW-Bank
Wenn Ihr Unternehmen durch die Unwetterereignisse vom 14./15. Juli 2021 betroffen und der Schaden nicht etwa durch Versicherungen gedeckt ist, dann sollten Sie
- Erstberatung durch die Industrie- und Handelskammer
- die Schäden (Sachschäden, Reparaturkosten, Einkommensausfälle) durch einen Sachverständigen feststellen lassen. Gutachter: Neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (siehe: https://svv.ihk.de/) sind auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure anerkannt. Die Sachverständigen des Handwerks finden Sie hier. Details siehe Förderrichtlinie.
- Die IHK übernimmt eine Vorprüfung des Antrags mit einer Identitäts- und Plausibilitätsprüfung
- den von der IHK bestätigten Antrag bei der NRW-Bank einreichen (Änderungsanträge sind möglich). Die FAQs finden Sie hier.
Ansprechpartner
Wiederaufbau - Rechtliches
Hier finden Sie eine Auswahl von Erlassen, Verordnungen und weiteren Verwaltungsdokumenten rund um die Themen Wiederaufbau und Hochwasserschutz:
Wiederaufbau - Rechtliches | MHKBG NRW
Weiterführende Links
Hier finden Sie Hinweise und Links, die Ihnen bei dem Vorgang helfen werden:
- NRW-Bank: Antragsformular und FAQs (folgt)
- Gutachter: Neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (siehe: https://svv.ihk.de/) sind auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieur anerkannt – Details siehe Förderrichtlinie.
Versicherungen
Die aktuellen Starkregenereignisse verursachen Schäden an Immobilien, Geschäftsräumen, Betriebseinrichtungen, Vorräten und Waren. Sind die ersten Schäden gesichtet, stellt sich schnell die Frage, was über die abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. Überschwemmungen zählen zu den sogenannten „Elementarschäden“.
Gemeinsam mit ihrem Versicherungsunternehmen sollten betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer erörtern, inwiefern die abgeschlossenen Versicherungsverträge Bausteine zur Absicherung von Elementarschäden enthalten. Dies kann folgende Versicherungen betreffen:
- Geschäftsgebäudeversicherung für den Betrieb bzw. die Geschäftsräume
- Geschäftsinhaltsversicherung für Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
- Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betriebsstillstand nach dem Schadenseintritt durch defekte Maschinen, unnutzbare Räumlichkeiten etc.
- Mietverlustversicherung für Miet- oder Pachtausfall
Weiterführende Links:
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
So sind Schäden durch Naturgefahren versichert - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Elementarschäden versichern
Begutachtung der Hochwasserschäden in Abstimmung mit der Versicherung (Sachverständige)
Die Begutachtung der Hochwasserschäden sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der jeweiligen Versicherung erfolgen. So wird u. a. sichergestellt, dass die Kosten der Begutachtung von der Versicherung getragen werden und das Gutachten von der Versicherung akzeptiert wird.
Die IHK zu Dortmund (IHK) weist in diesem Zusammenhang auf die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden bzw. Gründungsschäden hin. Diese haben ihre besondere Sachkunde auf ihren Bestellungsgebieten nachgewiesen. Die IHK benennt gegenüber Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Das BAFA hat das Förderprogramm
"Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) speziell für die Opfer des Hochwassers angepasst: Die Antragstellung wurde vereinfacht. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich. Weitere Informationen finden Sie
hier.
Management von Hochwasser und Starkregen
Broschüre IHK NRW: Management von Hochwasser und Starkregen (Die Broschüre liefert in übersichtlicher Form die Kernpunkte eines betrieblichen Hochwassermanagements)
Aktuelle Informationen der Bundes- und Landesregierung
- Landesregierung
Informationen des Landes NRW - Bundesregierung
Hilfsprogramm für Betroffene