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Umwelt und Umweltschutz

Wir informieren Sie über die neue europäische Verpackungsverordnung und zeigen Ihnen zentrale Änderungen sowie deren Auswirkungen auf.

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Seit März 2024 gilt entsprechend der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im “F-Gase-Portal” der EU. Da der Zoll verstärkt mit der Überprüfung dieser Anforderung begonnen hat, melden Unternehmen derzeit häufige Probleme bei der Registrierung oder der Zollabfertigung.

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Blauer Himmel

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten allerdings erst am 12. Dezember 2026 in Kraft. Bis dahin muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

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Am 28.06.2024 wurde die „Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG“ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401781 verkündet. Sie tritt am 18. Juli 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Staaten.

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Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern.

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umwelt-update © iStock

Die IHK zu Dortmund lädt für Donnerstag, 30. Oktober, wieder zu ihrer jährlich stattfindenden Veranstaltung “Umwelt-Update – Neues im Umweltschutzrecht” ein.

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Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums

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Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, eine Sonderabgabe für die von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Verpflichtete Unternehmen sollten sich zeitnah auf der Plattform DIVID registrieren.

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ThinkstockPhotos-453985499 © Thinkstock

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Batterierechts (BattDG) zur Verbändeanhörung versandt. Damit soll das bisherige Batteriegesetz (BattG) aufgehoben und ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) geschaffen werden.

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