Neue Anforderungen an Schornsteinhöhe kleiner Festbrennstofffeuerungen
Die Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) definiert strengere Anforderungen an die Höhe der Schornsteine von Feuerungsanlagen und für feste Brennstoffe (bspw. Holz). Dies soll den Abtransport von Abgasen mit der freien Luftströmung gewährleisten. Die Änderungsverordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
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