Recht

Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss unterstützt die IHK als Bestellungsbehörde bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Anträge der Bewerber werden von den Mitgliedern des Ausschusses abschließend begutachtet und sie geben ein Votum zur Bestellung oder Ablehnung eines Sachverständigen ab.