Berufliche Bildung

Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.
Er beschließt die von der IHK erlassenen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Berufsbildung und trifft sich dreimal jährlich. Der Ausschuss hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Der Berufsbildungsausschuss wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes errichtet. Dem Ausschuss gehören je sechs Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sowie Lehrer an berufsbildenden Schulen an; die Lehrkräfte haben beratende Stimme. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.