Sachkundenachweis gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 10 (AG GlüStV NRW)
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen wurde damit ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Zweck der Unterrichtung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen zu vermitteln, damit in besonderem Maße die mit dem Betrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichte und die daraus verbundenen Gefahren vertraut werden.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.
Zielgruppe
Der Sachkundenachweis ist für die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen sowie für jene Personen verpflichtend, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Zum Nachweis verpflichtet sind ebenfalls die für das Sozialkonzept verantwortlichen Personen vor Ort im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 1 GlüStV 2021, unabhängig von der Frage, ob sie vertraglich beauftragt worden sind.
Der Sachkundenachweis ist für die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen sowie für jene Personen verpflichtend, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Zum Nachweis verpflichtet sind ebenfalls die für das Sozialkonzept verantwortlichen Personen vor Ort im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 1 GlüStV 2021, unabhängig von der Frage, ob sie vertraglich beauftragt worden sind.
Inhalte
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) zu folgenden Inhalten:
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis) zu folgenden Inhalten:
- Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
- Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
- Jugendschutzrecht
- Prävention und Spielerschutz
- Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Anbieter
Die IHK Duisburg bietet den Sachkundenachweis seit Anfang 2022 für die Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach an.
Die Anmeldung erfolgt online direkt bei der niederrheinischen IHK in Duisburg.
Weitere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie hier.
Die IHK Duisburg bietet den Sachkundenachweis seit Anfang 2022 für die Mitglieder der Niederrheinischen IHK sowie der IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach an.
Die Anmeldung erfolgt online direkt bei der niederrheinischen IHK in Duisburg.
Weitere Informationen und die aktuellen Termine finden Sie hier.