Weiterbildung

Zusatzqualifikation Fremdsprache für Auszubildende

Zielgruppe

Gewerblich-technische bzw. kaufmännische Auszubildende

Funktionsprofil

Die Zusatzqualifikation Fremdsprache befähigt Auszubildende, häufig auftretende Alltagssituationen schriftlich und mündlich in der Fremdsprache zu bewältigen. Durch den Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse erweitert sich das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zugelassen werden können Auszubildende in einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben, und in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb angemeldet werden.

Prüfungsanforderungen

Prüfung für gewerblich-technische Auszubildende:
Beantwortung von Verständnisfragen in der Fremdsprache zu fremdsprachlichen technischen Texten oder beschrifteten Zeichnungen - Übersetzung eines fremdsprachlichen technischen Textes - Beantwortung einer fremdsprachlichen Anfrage in der Fremdsprache - Wortergänzungstest (C-Test) - Kurzpräsentation von technischen Hinweisen und Erklärungen in der Fremdsprache - Telefongespräch in der Fremdsprache - Telefonnotiz in Deutsch - Fremdsprachliche Bewältigung von Alltagssituationen
Prüfung für kaufmännische Auszubildende:
Formulieren eines Geschäftsbriefes in der Fremdsprache - Formulieren einer kurzgefassten schriftlichen Mitteilung in der Fremdsprache - Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch - Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief - Wortergänzungstest (C-Test) - Telefongespräch in der Fremdsprache - Gespräch in der Fremdsprache

Prüfungstermine

14. Februar 2024
10. April 2024
11. September 2024

Zulassung und Anmeldung zur Prüfung

Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Fortbildungs-Infocenter (FoBi), über welches Sie online Ihre Zulassung zur Prüfung beantragen können oder sich zu einem konkreten Prüfungstermin anmelden können.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss: jeweils vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühren

z. Zt. 190,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Teil-, Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.

Lehrgangsträger

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).