Weiterbildung
Ausbilder-Eignungsprüfung
Zielgruppe
Zukünftige Ausbilder/innen in der beruflichen Bildung, Mitarbeiter/-innen im Personalwesen und Fortbildungsteilnehmer, die diese Prüfung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen müssen.
Funktionsprofil
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Dieser Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung. Ebenso befähigt die Prüfung zu weiteren Aufgaben in der Personalverwaltung oder zur Ausübung von Dozententätigkeit außerhalb der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Jedoch müssen Sie für die spätere Tätigkeit als verantwortlicher Ausbilder bzw. verantwortliche Ausbilderin Ihre fachliche und persönliche Eignung (§§ 28-30 BBiG) nachweisen.
Prüfungsanforderungen
Schriftlicher Prüfungsteil
Fallbezogene Aufgaben aus den 4 Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen – Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken – Ausbildung durchführen – Ausbildung abschließen
Praktischer Prüfungsteil
Präsentation oder praktische Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation - Fachgespräch
Anmeldung zur Prüfung
Die AEVO-Prüfung wird monatlich angeboten.
Schriftlich: Anfang des Monats
Praktisch: ca. 1-3 Wochen nach dem schriftlichen Teil
Anmeldeschluss: 1. Kalendertag des Vormonats
Schriftlich: Anfang des Monats
Praktisch: ca. 1-3 Wochen nach dem schriftlichen Teil
Anmeldeschluss: 1. Kalendertag des Vormonats
Wenn Sie noch nicht für unser Fortbildungs-Infocenter registriert sind, nutzen Sie bitte folgenden Link: Link.
Bitte beachten: Ist die örtliche Zuständigkeit* nicht gegeben, benötigen wir von der für Sie zuständigen IHK eine Freistellung, welche Sie im Anmeldeprozess hochladen müssen. Ohne Freistellung kann Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden.
*Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn Sie in unserem IHK-Bezirk (Dortmund, Hamm und Kreis Unna) entweder Ihren Wohnsitz haben, Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat oder Sie die Vorbereitung in unserem IHK-Bezirk besucht haben.
Prüfungstermine
Prüfungstermine 2026 (Schriftlicher Prüfungsteil am Tablet)
6./8. Januar 2026
2./3. Februar 2026
2./3. März 2026
1./2. April 2026
4./5. Mai 2026
1./2. Juni 2026
1./2. Juli 2026
3./4. August 2026
1./2. September 2026
1./2. Oktober 2026
2./3. November 2026
1./2. Dezember 2026
Bei hohen Prüflingszahlen kann ein weiterer Prüfungstag hinzukommen.
Praktischer Prüfungsteil: ca. 1-3 Wochen nach dem schriftlichen Teil
Prüfungstermine 2027 (Schriftlicher Prüfungsteil am Tablet)
5./6. Januar 2027
1./2. Februar 2027
1./2. März 2027
5./6. April 2027
3./4. Mai 2027
1./2. Juni 2027
5./6. Juli 2027
2./3. August 2027
1./2. September 2027
4./5. Oktober 2027
2./3. November 2027
1./2. Dezember 2027
Bei hohen Prüflingszahlen kann ein weiterer Prüfungstag hinzukommen.
Praktischer Prüfungsteil: ca. 1-3 Wochen nach dem schriftlichen Teil
Prüfungsgebühr
z. Zt. 170,00 Euro gem. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der IHK zu Dortmund.
Wiederholungs- und Stornierungsgebühren können Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 225 KB) auch noch einmal differenzierter einsehen.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).