Abschlussprüfung Mediengestalter Bild und Ton
Zum 1. August 2020 trat die Ausbildungsverordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufs „Mediengestalter/-in Bild und Ton” in Kraft.
Allgemeines zur Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
- Wahlqualifikationen,
- Bild- und Tonproduktion sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Prüfungsbereich Realisieren eines Bild- und Tonproduktes
Für den Prüfungsbereich “Realisieren eines Bild- und Tonproduktes” soll vom Prüfling ein Bild-Ton-Produkt von 2 bis 5 Minuten Dauer auf Grundlage einer redaktionellen Vorgabe erstellt und der Ablauf mit praxisüblichen Unterlagen dokumentiert werden. Die für das Bild-Ton-Produkt zur Verfügung stehende Produktionszeit beträgt 24 Stunden. Dem Prüfungsausschuss ist vor Durchführung der Produktion ein Realisierungskonzept mit Aufwands- und Arbeitsplanung in Form eines Projektantrages zur Genehmigung vorzulegen.
Auf der Internetseite der PAL werden für die Sommerprüfungen zum 15. Februar und für Winterprüfungen zum 15. September redaktionelle Vorgaben für ein Bild-Ton-Produkt veröffentlicht. Gleichzeitig erhält der Prüfling Informationen und Hinweise zum Ablauf der Realisierung eines Bild-Ton-Produktes, zum Realisierungskonzept mit Aufwands- und Arbeitsplanung und zur Dokumentation des Ablaufs mit praxisüblichen Unterlagen.
Wahlqualifikation
Die praktische Prüfung findet in einer der von Ihnen gewählten Wahlqualifikation statt. Die Wahlqualifikation wählen Sie spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung. Bitte beachten Sie, dass die IHK zu Dortmund die Wahlqualifikation “Postproduktion” (Schnittprüfung) ausschließlich mit dem Programm “DaVinci Resolve” prüft.