Hinweise für das Konzept und das Prüfungsstück Winter 2025

Themenvorschläge

Themenvorschläge und Informationen finden Sie ab dem 15.09.2025 unter diesem Link.

Konzept

Am Mittwoch, den 08.10.2025 (14:00 – 15:00 Uhr) findet eine digitale Sprechstunde statt. Hier werden alle Fragen zum Konzept und zum Prüfungsstück beantwortet.

Das Konzept Ihres Prüfungsstückes, einschließlich der Arbeitsplanung und
der vorgesehenen Hilfsmittel, muss zur Genehmigung hochgeladen sein bis:
Montag, 27. Oktober 2025, 23:59 Uhr.
Die Zugangsdaten zum Onlineportal erhalten Sie per Post.
Sie müssen hierbei eine/n Betreuer/in (z. B. Ihre/n Ausbilder/in) hinterlegen, der über die Abläufe informiert wird und von den Entscheidungen des Ausschusses per Mail Kenntnis erhält.
Bitte melden Sie sich umgehend im Online-Portal an, damit wir Sie per Mail kontaktieren können.
Bitte beachten Sie, dass das Konzept nur genehmigt werden kann, wenn alle Drehgenehmigungen, Freistellungserklärungen etc. beigefügt sind.
Die Genehmigung des Konzepts stellt keine Bestätigung dar, dass alle inhaltlichen Vorgaben vollständig erfüllt sind.

Konzeptgenehmigung

Die Konzeptgenehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt am:
Montag, den 24. November 2025.
Ab dann können Sie mit der Produktion des Prüfungsstücks beginnen.
Der Ausbildungsbetrieb hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechenden Geräte und Materialien dem Auszubildenden zur Umsetzung des Prüfungsstückes zur Verfügung stehen. Dabei ist dem Prüfling in einem angemessenen Zeitraum vorher Gelegenheit zu geben, diese Geräte und Materialien kennen zu lernen. Der Ausbildungsbetrieb stellt durch entsprechende Aufsicht sicher, dass der Prüfling den in dem Konzept angegebenen und genehmigten Zeitraum einhält und das Prüfungsstück eigenhändig ohne fremde Hilfe anfertigt. Der Prüfungsausschuss behält sich die Möglichkeit vor, die Einhaltung der Prüfungsvorgaben bei der Anfertigung des Prüfungsstückes durch Stichproben zu überprüfen.
Jede begründete Änderung zum Konzept inkl. Zeitplan und Geräte, Stab-, sowie Materialliste sind unbedingt der IHK mitzuteilen und vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Diese Änderungen des Konzepts müssen unbedingt in der Dokumentation aufgeführt werden. Zeitüberschreitungen können nicht genehmigt werden.
Alle genehmigungspflichtigen Änderungen/Abweichungen senden Sie bitte per Mail an n.klobes@dortmund.ihk.de.

Filmabgabe und Dokumentation

Der Film muss nach Fertigstellung bei der IHK zu Dortmund (Raum 026 bei Frau Klobes) abgegeben werden am:
Freitag, 9. Januar 2026 bis 12:00 Uhr.
Abzugeben ist ein USB-Stick in einer DVD-Hülle mit:
  • Filmdatei (Benennung: Name_Vorname_Prüflingsnummer)
  • Genehmigtes Konzept, Medienbegleitkarte, Dokumentation, Drehgenehmigungen, Freistellungserklärungen, Archivmaterialrechte, Musikrechte, Motivfreigaben etc.
    Sind diese Erklärungen nicht vollständig vorhanden, kann dies zu einer Punktminderung oder sogar zu einer Nicht-Bewertung des Prüfungsstückes führen!
  • Cover der DVD-Hülle muss mindestens bedruckt sein mit: Titel des Films, Name des Prüflings, Prüflingsnummer, Abgabedatum
  • USB-Stick muss beschriftet sein mit dem Namen des Prüflings
Die Medienbegleitkarte als editierbare PDF-Datei, die technischen Richtlinien zur Abgabe des Prüfungsstück sowie weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Diese sind verbindlich!
Bitte unbedingt beachten:
Versenden Sie das Prüfungsstück per Post oder per Bote an uns oder findet eine Abgabe außerhalb der Geschäftszeiten der IHK zu Dortmund statt, vergewissern Sie sich bitte kurz vor Fristende, ob Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind.
Bei Nichteinhaltung der Fristen wird das Prüfungsstück mit 0 Punkten gewertet!