Mediengestalter/ Mediengestalterin Bild und Ton

Arbeitsgebiet
Mediengestalter/Mediengestalterinnen Bild und Ton sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien, zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos und Multimediaprodukte.
Berufliche Fähigkeiten
Mediengestalter/Mediengestalterinnen Bild und Ton,
  • beraten Programm-Mitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produktionen und bereiten sie vor,
  • wählen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb,
  • sichten und prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven,
  • führen Format- und Normwandlungen durch,
  • machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Bild und Ton,
  • zeichnen selbstständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf,
  • bearbeiten Aufzeichnungen am Schnittplatz,
  • führen Bildmischungen mit Regie und Kamera durch.