Florist/ Floristin

Arbeitsgebiet
Floristen/Floristinnen sind aufgrund ihrer breit gefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Pflanzen wie Einordnung, Versorgung und Pflege von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie insbesondere in der Gestaltung von Pflanzen- und Blumenschmuck unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen/Floristinnen sind vorwiegend im Floristen-Fachhandel angestellt, zunehmend auch freiberuflich tätig.

Berufliche Fähigkeiten
Floristen und Floristinnen
  • bestimmen, pflegen und versorgen Pflanzen und Blumen,
  • beraten und bedienen Kunden,
  • planen und gestalten Pflanzen- und Blumenschmuck und gehen dabei auf Kundenwünsche ein, insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden, Pflanzungen sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck,
  • beschaffen und lagern Waren und überwachen die Bestände,
  • beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und des kaufmännischen Rechnens.
Floristen und Floristinnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.