Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Frank Lankau

Bei Herrn Frank Lankau, unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Wahlordnung der IHK Darmstadt, ist die Wählbarkeit zur Vollversammlung nach § 5 Abs. 1 IHKG nachträglich entfallen. Nach § 6 Abs. 2 Ziffer 4 lit. b der Wahlordnung endet die Mitgliedschaft damit vor Ablauf ihrer Amtszeit.
In der Wahlgruppe VII, Banken, Versicherungen, Untergruppe Sonstige Versicherungen und Finanzdienstleistungen, stehen keine Nachrücker mehr zur Verfügung.
Um sicherzustellen, dass die Wahlgruppeneinteilung der Vollversammlung und damit die Spiegelbildlichkeit der Vollversammlung zur Wirtschaft des Kammerbezirks erhalten bleibt, besteht die Möglichkeit einer Ersatzwahl gemäß §§ 2 Abs. 2, 24 der Wahlordnung.
In der Vollversammlungssitzung am 11.09.2025 wurde im Wege der Ersatzwahl
Frau Verena Müller
Mitglied der Geschäftsleitung
Commerzbank AG
in der Wahlgruppe VII, Banken, Versicherungen, Untergruppe Sonstige Versicherungen und Finanzdienstleistungen, in die Vollversammlung gewählt. Die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft von Frank Lankau und die Ersatzwahl von Verena Müller werden hiermit bekannt gegeben.
Darmstadt, den 11.09.2025
Christian Jöst
Präsident
Robert Lippmann
Hauptgeschäftsführer