Deutsche Industrie- und Handelskammer

Die DIHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt in allen Fragen, die das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffen, den gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit.
Zu den Kernaufgaben der DIHK gehört es, das Wissen der Organisation zu bündeln. Dabei kooperiert die DIHK auf allen seinen Arbeitsebenen mit den IHKs. Die DIHK setzt die Informationen und Erfahrungen der IHKs in Politikberatung in Berlin und Brüssel um und informiert die IHKs über aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und europäischer Ebene.
Höchstes Organ der DIHK ist die Vollversammlung, in der alle IHKs durch ihre Präsidenten und ihre Hauptgeschäftsführer vertreten sind. Sie wählt den Präsidenten der DIHK und die Vizepräsidenten.
Der DIHK-Präsident, der zugleich Mitglied des Präsidiums einer IHK sein muss, ist Repräsentant der gesamten Organisation – und damit der deutschen gewerblichen Wirtschaft – gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Der DIHK-Vorstand berät den Präsidenten und verantwortet die wirtschaftspolitischen Positionen der DIHK. Unterstützt werden die ehrenamtlichen Organe durch mehr als 200 Mitarbeiter in Berlin und Brüssel. Die DIHK-Hauptgeschäftsführer leitet die Geschäfte der DIHK und wird von der Vollversammlung bestellt.
Die DIHK hat 16 Fachausschüsse, deren Mitglieder sich vor allem aus der Unternehmerschaft bilden.
Institutioneller Sitz der DIHK ist dort, wo Bundesregierung und Bundesparlament ihren Sitz haben, in Berlin.