Vollversammlungswahl

Organisation und Bekanntmachungen

Mindestens drei Mal im Jahr beruft der Präsident oder die Präsidentin die Vollversammlung ein.  Als wichtigstes Entscheidungsgremium bestimmt sie die Ziele und Richtlinien der IHK-Arbeit und fasst Beschlüsse, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Die Vollversammlung…
  • wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten, das Präsidium der IHK, und bestellt den Hauptgeschäftsführer.
  • beschließt jährlich die Wirtschaftssatzung (Höhe der Beiträge) und den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan).
  • verabschiedet sämtliche Rechtsgrundlagen wie die Satzung, Wahlordnung und insbesondere auch die Gebührenordnung (zum Beispiel die Höhe der Prüfungsgebühren).
  • entscheidet über die Schwerpunkte der IHK-Arbeit.
Für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den ehrenamtlichen Vollversammlungsmitgliedern und den hauptamtlichen IHK-Mitarbeitern sorgen Ausschüsse. Außerdem beraten sie die Vollversammlung.