Nr. 18107
Amtsperiode 2019 - 2024

IHK-Vollversammlung

Die IHKs sind mitgliedergetragen und demokratisch aufgebaut: Wichtigstes Organ ist die Vollversammlung – das Parlament der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung wird von den Mitgliedsunternehmen der Region in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl alle fünf Jahre gewählt. Damit die Vollversammlung die Struktur und Vielfalt der regionalen Wirtschaft widerspiegeln kann, gibt es verschiedene Wahlgruppen und Wahlbezirke. Entsprechend dem wirtschaftlichen Gewicht in der Region wird auch die Zahl der Sitze in der Vollversammlung festgelegt. Bei der Wahl hat jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – eine Stimme.
Ein Mitglied der Vollversammlung nimmt direkt Einfluss auf die Arbeit der IHK: angefangen von der Mitarbeit bei der Festlegung der IHK-Leitlinien zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen über die Mitentscheidung bei der Verwendung der finanziellen Mittel bis hin zum Fassen von Beschlüssen im Hinblick auf die Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft.
Dies geschieht in den Sitzungen der Vollversammlung, die nach Bedarf, mindestens jedoch dreimal jährlich durch den Präsidenten einberufen werden. Präsident und Präsidium werden aus der Mitte der Vollversammlung gewählt. Die Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich, ohne Bezahlung in Vollversammlung und Präsidium. Die Sitzungen sind für IHK-Mitglieder – nach Anmeldung – öffentlich.
Die Vollversammlung …

Die Mitglieder der Vollversammlung

Kontakt

Nathalie Leuthner
Nathalie Leuthner
Bereich: Hauptgeschäftsführung
Themen: Sekretariat, Vollversammlung, Präsidium
Christine Wilhelm
Christine Wilhelm
Bereich: Hauptgeschäftsführung
Themen: Sekretariat, Vollversammlung, Präsidium
Barbara Becker
Barbara Becker
Referentin
Bereich: Hauptgeschäftsführung
Themen: Vollversammlung, Präsidium, Compliance