Ehrenamt

Ehrenamtliche Finanzrichter

Neben hauptamtlichen Richtern werden auch erfahrene „Laienrichter“ in die Rechtsprechung deutscher Gerichte mit einbezogen. An den Finanzgerichten sind das die ehrenamtlichen Finanzrichter. Bringen Sie Ihre unternehmerische Erfahrung ein und sind Teil der rechtsprechenden Gewalt. Als ehrenamtliche Richter haben sie gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter. Welche Voraussetzungen für die Wahl erfüllt werden müssen und welche Aufgaben ein ehrenamtlicher Finanzrichter hat, erfahren Sie hier.
Stand: März 2023

Aufgabe der IHK Darmstadt

Für eine Amtsperiode von fünf Jahren schlägt die IHK Darmstadt als Berufsvertretung geeignete Persönlichkeiten als ehrenamtliche Finanzrichter am Finanzgericht Kassel zur Wahl vor. Zuletzt für die Wahl im Frühjahr 2021. Auf das Wahlverfahren selbst hat die IHK Darmstadt keinen Einfluss.

Wer kann ehrenamtlicher Finanzrichter werden?

Ehrenamtliche Finanzrichter müssen keine umfassende Steuerexpertise haben. Vielmehr sollen sie sich als Praktiker aus der Wirtschaft an der Urteilsfindung in finanzrechtlichen Streitigkeiten beteiligen und die Sachkenntnis der hauptamtlichen Richter unterstützen. Sie tragen mit Ihrer Erfahrung zur Aufrechterhaltung einer sachbezogenen, objektiven und kontinuierlichen Finanz- und Steuerrechtsprechung bei. Die juristische Aufarbeitung und steuerrechtliche Analyse der Sachverhalte erfolgt durch hauptamtliche Richter.

Wie ist die Zuständigkeit geregelt?

Die Finanzgerichtsbarkeit ist anders als die anderen Gerichtsbarkeiten nur zweistufig aufgebaut. In den einzelnen Bundesländern als obere Landesgerichte und im Bund der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München.
In Hessen gibt es ein Finanzgericht: das Hessische Finanzgericht in Kassel.
Finanzgerichte in Deutschland sind besondere Fachgerichte. Die Richterinnen und Richter entscheiden hauptsächlich über Klagen von Steuerpflichtigen gegen Bescheide der Finanzämter, Zollbehörden und Familienkassen der Arbeitsämter. In den Verfahren geht es daher vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, Zollbehörden und Kindergeldbescheiden.

Wie wird man ehrenamtlicher Finanzrichter?

Ehrenamtliche Finanzrichter werden für auf 5 Jahre durch einen Wahlausschuss nach Vorschlagslisten § 25 Finanzgerichtsordnung (FGO) gewählt. Die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter erstellt der Präsident des Finanzgerichts. Dazu werden zuvor die Berufsvertretungen angehört. Die IHK Darmstadt sowie andere Organisationen aus dem Gerichtsbezirk Hessen übernehmen die Aufgabe, dem Hessischen Finanzgericht geeignete Persönlichkeiten zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Ehrenamt zu benennen.

Was ist die Aufgabe der ehrenamtlichen Finanzrichter?

Die ehrenamtlichen Senatsmitglieder sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen. Finanzrichter haben volles Stimmrecht.

Wer kann ehrenamtlicher Finanzrichter werden?

Zum ehrenamtlichen Finanzrichter kann berufen werden, wer:
  • Deutscher Staatsbürger ist
  • das 25. Lebensjahr vollendet hat und
  • seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung oder berufliche Niederlassung im Gerichtsbezirk hat.

Wer ist vom Amt des ehrenamtlichen Finanzrichters ausgeschlossen?

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder innerhalb der letzten zehn Jahre wegen einer Steuer- oder Monopolstraftat verurteilt worden sind, soweit es sich nicht um eine Tat handelt, für die das nach der Verurteilung geltende Gesetz nur noch Geldbuße androht.
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Wer kann nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden?

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Vorstandsmitglieder von Steuerberatungsgesellschaften, die nicht Steuerberater sind, ferner Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Wer wählt die ehrenamtlichen Finanzrichter?

Bei jedem Finanzgericht wird ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. 
Der Ausschuss besteht aus:
  • dem Präsidenten des Finanzgerichts als Vorsitzenden,
  • einem durch die Oberfinanzdirektion zu bestimmenden Beamten der Landesfinanzverwaltung und
  • sieben Vertrauensleuten, die die Voraussetzungen zur Berufung ehrenamtlicher Richter erfüllen.
Der Ausschuss wählt aus den Vorschlagslisten mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern.

Wie groß ist der zeitliche Aufwand?

Die detaillierte Aufarbeitung der Sachverhalte und die steuerliche Analyse erfolgt vorbereitend durch das Gericht bzw. durch die hauptamtlichen Richter. Bis zu max. 12 Terminen im Jahr können die ehrenamtlichen Richter berufen werden – erfahrungsgemäß sind es eher weniger als 5 Termine.

Wird das Ehrenamt vergütet?

Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (Abschnitt 4: Ehrenamtliche Richter JVEG).
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