Absicherung im Alter

Nicht auf die lange Bank schieben

Bei der betrieblichen Altersvorsorge sollten sich Geschäftsführer rechtzeitig mit ihren Pensionsverträgen befassen. Sonst droht ein böses Erwachen.
Text: Matthias Voigt, März 2024
Wer ein Unternehmen führt, ist vom Tagesgeschäft oft derart in Anspruch genommen, dass wenig Zeit für Grundsätzliches bleibt. Sogar, wenn es um die eigene finanzielle Absicherung im Alter geht. Dabei zeigt sich gerade in kleineren Unternehmen, dass der rechtzeitige Blick auf das, was ab dem Eintritt in die Rente vor einem liegt, unbedingt rechtzeitig erfolgen sollte. Um die eigene Vorsorge als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer nicht zu vernachlässigen. Aber auch, um das Unternehmen attraktiv für eine Nachfolgeregelung mit etwaigem Verkauf zu machen.

Risikofaktor lebenslange Altersrente

»Geschäftsführer sollten auf jeden Fall frühzeitig nachschauen, was in den Vereinbarungen zwischen ihnen und ihrem Unternehmen steht«, sagt Heike Dannenberg. Sie berät Unternehmen in allen fachlichen, rechtlichen und haftungsrelevanten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung. Sie ist rechtsberatend tätig und vermittelt keine Finanzprodukte. Häufig handele es sich um Pensionszusagen der Firma an den Geschäftsführer. »Die direkte Verpflichtung des Unternehmens taucht als Pensionsrückstellung in der Bilanz auf«, erklärt Heike Dannenberg. Gleichzeitig seien meist Rückdeckungsversicherungen eingerichtet worden, die heute weit hinter den Zielwerten zurückblieben.
»Oft tut sich gerade bei KMU eine große Finanzierungslücke auf.«

Heike Dannenberg

Heike Dannenberg Rentenberaterin
Heike Dannenberg, Rentenberaterin © Dannenberg
Eine lebenslange Altersrente zu beziehen, sei nicht nur schwer kalkulierbar für den Unternehmensnachfolger, sondern meist auch richtig teuer. »Oft tut sich dann gerade bei KMU eine große Finanzierungslücke auf«, sagt sie. Durch solche Verpflichtungen könne eine Nachfolge unattraktiv sein oder sogar blockiert werden. Denn Nachfolger würden eher auf Rückstellungen in den Bilanzen verzichten wollen.
Ihr dringender Appell: im ersten Schritt unbedingt so früh wie möglich den Pensionsvertrag prüfen lassen. Durch fehlende fachliche Anpassungen hätten sich über die Jahre viele Lücken entwickelt, die zu hohen bilanziellen und finanziellen Risiken im Unternehmen führen könnten. Hier brauche man Zeit zum Gegensteuern. Auch die familiäre Vorsorge des Geschäftsführers sei meist nicht mehr richtig abgebildet.
Nur schnell neue Versicherungsverträge abzuschließen, greife zu kurz. »Denn vor der Prüfung der Finanzierung muss immer erst der Pensionsvertrag des Geschäftsführers auf Herz und Nieren geprüft und angepasst werden. Das ist reine Rechtsberatung, die von Versicherern und Steuerberatern nicht durchgeführt werden darf«, sagt Heike Dannenberg. Je früher sich Geschäftsführer kümmerten, desto mehr Lösungswege gebe es.
Für viele Geschäftsführer sei die betriebliche Altersvorsorge ein unbequemes Thema. »Doch wer sich nicht rechtzeitig kümmert, dem fällt es am Ende auf die Füße«, fasst sie zusammen.
Veranstaltung in der IHK Darmstadt

Zum Thema »Betriebliche Vorsorge für Geschäftsführer« bietet die IHK Darmstadt ein Webinar an. Am Donnerstag, 23. Mai 2024, kann man sich von 9:30 bis 11 Uhr online dazuschalten und Infos zu verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge sowie Fallstricken in der Umsetzung bekommen.
Anmeldung und weitere Informationen.
Matthias Voigt
Bereich: Kommunikation und Marketing
Themen: IHK-Magazin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit