Aktuelle Rechtsprechung

Auch Abbildungen von Zigarettenpackungen müssen vor Risiken des Rauchens warnen

Wenn auf einem Automaten eine nachempfundene Zigarettenpackung abgebildet ist, so muss auch dort der gesundheitsbezogene Warnhinweis angezeigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil klargestellt.
3. November 2023
Geklagt hatte ein Verbraucherverein gegen den Betreiber mehrerer Supermärkte. In den Supermärkten waren über dem Kassenband Automaten angebracht, auf deren Tasten sich Abbildungen der jeweiligen Zigarettenmarke befanden. Die Gestaltung der Tasten war im Hinblick auf das Markenlogo, die Proportionen und die Farbgebung Zigarettenpackungen nachempfunden. Dabei fehlten jedoch die für Zigarettenpackungen vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Tasten.
Hierin sah der Bundesgerichtshof (BGH) einen Verstoß gegen die Tabakerzeugnisverordnung. Das Gericht führte aus, dass von einer solchen Abbildung auf der Automatentaste ein vergleichbarer Kaufimpuls für den Kunden ausgehen könne wie von einer Zigarettenpackung im Regal. Damit seien auch auf den Tasten die vorgeschriebenen Warnhinweise anzubringen.
Quelle: BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - I ZR 176/19
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht