Ausbildung planen

Betrieblicher Ausbildungsplan

Notwendigkeit der Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans

In der Ausbildungsstätte ist ein betrieblicher Ausbildungsplan zu führen, aus dem erkennbar ist, dass die Ausbildung systematisch unter Berücksichtigung der Arbeits- und Geschäftsprozesse, der betrieblichen Anforderungen und der individuellen Lernvoraussetzungen von Auszubildenden durchgeführt wird.
Die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen bzw. individuellen Ausbildungsplans ergibt sich aus Paragraf 14 Absatz eins Nummer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Basis des betrieblichen Ausbildungsplans ist der jeweilige Ausbildungsrahmenplan des Ausbildungsberufes, der durch die Ausbildungsverordnung vorgegeben ist.

Inhalte des betrieblichen Ausbildungsplans

Auf der Seite Berufe A-Z sind zu allen Ausbildungsberufen die Ausbildungsrahmenpläne mit sachlicher und zeitlicher Gliederung erhältlich. Diese sind sehr allgemein gehalten und ersetzen nicht den betrieblichen Ausbildungsplan. Der betriebliche Ausbildungsplan enthält weitere vertiefende Angaben:
WAS, VON WEM, WO, WIE und WANN
vermittelt wird und beschreibt somit den „Regeldurchlauf“ einer Ausbildung im Betrieb.

WAS wird vermittelt?

Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt Auskunft über die Ausbildungsinhalte. Sie enthält nach sachlogischen und berufspädagogischen Gesichtspunkten aufgebaute Lernziele. Sinnvoll ist es, die allgemein gehaltenen Lernziele „in den Betriebsalltag zu übersetzen“. Dadurch wird der allgemein gehaltene Ausbildungsrahmenplan sozusagen betriebsspezifisch erklärt und ausgestaltet.

Von WEM wird vermittelt?

Hauptverantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist die bei der IHK eingetragene ausbildende Person sowie die jeweiligen Ausbildungsbeauftragten. Der betriebliche Ausbildungsplan wird hier zum wichtigen Kommunikations- und Koordinationsmittel, weil er festlegt, wer welche Ausbildungsinhalte zu vermitteln hat.  

WO wird vermittelt?

Die Identifikation der für die Ausbildung relevanten betrieblichen Tätigkeiten impliziert bereits bestimmte Arbeitsplatz- bzw. Abteilungsdurchläufe des Auszubildenden. Ergänzt werden diese ggf. durch weitere inner- und außerbetriebliche Lernorte wie Lehrwerkstätten, Lernbüros, inner- oder außerbetriebliche Seminare sowie Praktika bei Kooperationsbetrieben.

WIE wird vermittelt?

Durch die Berufsausbildung soll der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen und erste Berufserfahrung erwerben. Viele Lerninhalte werden daher im Kontext des Tagesgeschäfts vermittelt.

WANN wird vermittelt?

Neben der sachlichen Gliederung umfasst der Ausbildungsrahmenplan auch eine zeitliche Gliederung. Diese gibt zum einen Zeitrahmen, das heißt Richtwerte für die Dauer der Vermittlung einzelner Lernziele vor. Zum anderen werden auch Zeitpunkte angegeben, das heißt wann im Verlauf der Ausbildung die Lernziele vermittelt werden sollen.

Vom betrieblichen zum individuellen Ausbildungsplan

Ergebnis der Ausbildungsplanung und der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans ist der „Regelablauf“ einer Ausbildung. Solange sich weder die betrieblichen Gegebenheiten noch die Ausbildungsverordnung ändern, kann der betriebliche Ausbildungsplan als „Blaupause“ für die Ausbildungspläne aller Auszubildenden genutzt werden. Gegebenenfalls sind jedoch individuelle Anpassungen erforderlich, vor allem
  • wenn die Ausbildungsdauer variiert (Verkürzung, Verlängerung)
  • wenn bei Berufen mit Wahlqualifikationen unterschiedliche Qualifikationen gewählt werden