Ausbildung planen
Betrieblicher Ausbildungsplan
Notwendigkeit der Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans
In der Ausbildungsstätte ist ein betrieblicher Ausbildungsplan zu führen, aus dem erkennbar ist, dass die Ausbildung systematisch unter Berücksichtigung der Arbeits- und Geschäftsprozesse, der betrieblichen Anforderungen und der individuellen Lernvoraussetzungen von Auszubildenden durchgeführt wird. Der betriebliche Ausbildungsplan sollte je nach Struktur der Ausbildungsstätte und des Ausbildungsberufes mindestens Angaben über die konkreten Ausbildungsplätze, die Ausbildungsabschnitte, die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte und die zugeordneten Ausbildungszeiten enthalten.
Die Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen bzw. individuellen Ausbildungsplans ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), wonach der Ausbildende verpflichtet ist, „die Berufsausbildung in einer der durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.“
Basis des betrieblichen Ausbildungsplans ist der jeweilige Ausbildungsrahmenplan des Ausbildungsberufes, der durch die Ausbildungsverordnung vorgegeben ist. Der Ausbildungsrahmenplan ist sozusagen der „Katalog der Lernziele“, der durch einen betrieblichen Ausbildungsplan in die betriebliche Realität des jeweiligen Ausbildungsbetriebes „um- und übersetzt“ wird. Diese Ableitung eines Ausbildungsplans für den Auszubildenden aus dem entsprechenden Ausbildungsrahmenplan ist neben dem BBiG auch in jeder Ausbildungsverordnung verankert.
Inhalte des betrieblichen Ausbildungsplans
Auf der Seite Berufe A-Z sind zu allen Ausbildungsberufen die Ausbildungsrahmenpläne mit sachlicher und zeitlicher Gliederung erhältlich. Diese sind sehr allgemein gehalten und ersetzen nicht den betrieblichen Ausbildungsplan. Der betriebliche Ausbildungsplan enthält weitere vertiefende Angaben:
WAS, VON WEM, WO, WIE und WANN
vermittelt wird und beschreibt somit den „Regeldurchlauf“ einer Ausbildung im Betrieb.
WAS wird vermittelt?
Die sachliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans gibt Auskunft über die Ausbildungsinhalte. Sie enthält nach sachlogischen und berufspädagogischen Gesichtspunkten aufgebaute Lernziele. Die Formulierung der Lernziele zeigt u.a. an, in welcher Tiefe die Lerninhalte zu vermitteln sind, z.B.
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