Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin: Prüfungsablauf

Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.

Allgemeine Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung der Handelsfachwirte wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Sie ist insgesamt bestanden, wenn in allen Teilprüfungen mindestens eine ausreichende Leistung (50 Punkte) erbracht wurden.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und gliedert sich wie folgt:
  1. schriftliche Teilprüfung
  2. schriftliche Teilprüfung
    mündliche Prüfung

Erste schriftliche Teilprüfung

Diese gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  • Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgaben. Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.

Zweite schriftliche Teilprüfung

Diese gliedert sich in die Handlungsbereiche
  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche
  • Vertriebssteuerung
  • Handelslogistik
  • Einkauf
  • Außenhandel
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgaben. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 300 Minuten, davon 120 Minuten für den gewählten Handlungsbereich. Der Wahlbereich muss mit der Prüfungsanmeldung zur zweiten Teilprüfung mitgeteilt werden.
Beide schriftlichen Teilprüfungen müssen auf Anhieb bestanden werden (mindestens 50 Punkte). Im Falle nicht ausreichender schriftlicher Prüfungsleistungen ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
Weitere wichtige Informationen:
  • Die schriftliche Prüfung wird zu bundeseinheitlichen Terminen und mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt.
  • Die Aufgaben orientieren sich an der Prüfungsordnung sowie dem DIHK-Rahmenplan. Sie geben einen Querschnitt der empfohlenen Qualifikationsinhalte wieder.
  • Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, das heißt konventionellen Aufgaben. Beide Aufgabensätze werden auf Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung erstellt.
  • Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Deckblätter des Aufgaben- und des Lösungsteils sind von den Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben. Eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Arbeit wird mit der Note “ungenügend” (null Punkte) bewertet.
  • Sämtliche Arbeiten dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (zum Beispiel Tinte oder Kugelschreiber) ausgeführt werden. Tipp-Ex darf nicht verwendet werden!
  • Konzeptpapier (Schmierpapier) wird zur Verfügung gestellt.
  • In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel (Post-it) und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen, wie Kommentierung, sind nicht zulässig! An allen Prüfungstagen wird Ihnen eine IHK-Formelsammlung zur Verfügung gestellt. Eine eigene darf nicht verwendet werden. Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln können Sie der Hilfsmittelliste auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH entnehmen.
  • Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Handy, Smartwatch oder Laptop) sind nicht zugelassen.
  • Rechenergebnisse sind immer nachvollziehbar (unter Angabe des Rechenwegs) darzustellen.

Mündliche Teilprüfung

Nach dem Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen muss innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt werden. Die schriftlichen Prüfungen müssen zu diesem Zeit noch nicht bestanden sein. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation (maximal 15 Minuten) und ein Fachgespräch (maximal 20 Minuten). Dabei soll nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann sowie argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
Für die Präsentation stehen im Prüfungsraum ein magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK), Flipchart, Metaplan-Wand sowie ein Beamer zur Verfügung. Wird für die Präsentation ein Laptop verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Kärtchen oder Ähnlichem vorhalten („Plan B“). Hilfreiche Informationen zu Anschluss des Beamers an Ihren Laptop finden Sie auf unserer Internetseite.

Präsentationsthema

Das Präsentationsthema wird von der zu prüfenden Person gewählt. Die IHK stellt auf ihrer Internetseite ein Formblatt zur Verfügung, dass spätestens zum Termin der zweiten schriftlichen Teilprüfung einzureichen ist. Auf dem Formblatt ist eine Kurzbeschreibung der Problemstellung, das Ziel und eine Gliederung einzutragen.

Fachgespräch

Ausgehend von der Präsentation führt der Prüfungsausschuss das Fachgespräch durch. Bei der Bewertung wird das Fachgespräch doppelt, die Präsentation einfach gewichtet.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung, sowie der Gesamtprüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an die Beratungszeit; beides gilt vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung durch den gesamten Prüfungsausschuss.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Zeugnis/Schmuckurkunde

Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen eine Schmuckurkunde, vergleichbar eines klassischen Meisterbrief. Wer die gesamte Prüfung bestanden hat, ist automatisch vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.

Aufstiegsprämie

Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.