Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional: Prüfungsablauf
Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.
Allgemeine Hinweise zur Prüfung
Die Bilanzbuchhalter-Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Sie ist insgesamt bestanden, wenn in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung mindestens eine ausreichende Leistung (50 Punkte) erbracht wurden.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Schriftliche Prüfung
Dieser Prüfungsteil besteht aus drei handlungsorientierten, aufeinander abgestimmten Situationsaufgaben mit jeweils einem Schwerpunkt aus den Bereichen:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen.
Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten. Die Klausuren werden innerhalb von zwei Wochen geschrieben, alle drei Aufgabenstellungen müssen in einem Prüfungsdurchlauf abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabenstellungen eine ausreichende Prüfungsleistungen (= 50 Punkte oder mehr) erreicht wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen alle drei schriftlichen Klausuren wiederholt werden. Eine Anrechnung von bereits bestandenen Teilleistungen findet nicht statt!
Weitere wichtige Informationen:
- Die schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung wird zu bundeseinheitlichen Terminen und mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt.
- Die Aufgaben orientieren sich an der Prüfungsordnung sowie dem DIHK-Rahmenplan. Sie geben einen Querschnitt der empfohlenen Qualifikationsinhalte wieder.
- Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, das heißt konventionellen Aufgaben. Die Aufgabensätze werden auf Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung erstellt.
- Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Deckblätter des Aufgaben- und des Lösungsteils sind von den Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben. Eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Arbeit wird mit der Note “ungenügend” (null Punkte) bewertet.
- Sämtliche Arbeiten dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (zum Beispiel Tinte oder Kugelschreiber) ausgeführt werden. Tipp-Ex darf nicht verwendet werden!
- Konzeptpapier (Schmierpapier) wird zur Verfügung gestellt.
- In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel (Post-it) und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen, wie Kommentierung, sind nicht zulässig! An allen Prüfungstagen wird Ihnen eine IHK-Formelsammlung zur Verfügung gestellt. Eine eigene darf nicht verwendet werden. Weitere Angaben zu den Hilfsmitteln können Sie der Hilfsmittelliste auf der Homepage der DIHK-Bildungs-Gmbh entnehmen.
- Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Handy, Smartwatch oder Laptop) sind nicht zugelassen.
- Rechenergebnisse sind immer nachvollziehbar (unter Angabe des Rechenwegs) darzustellen.
Mündliche Prüfung
Nach bestandener schriftlicher Prüfung muss die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann sowie argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
Präsentationsthema
Das Präsentationsthema wird von der zu prüfenden Person gewählt. Die IHK stellt auf ihrer Internetseite ein Formblatt zur Verfügung, dass spätestens zum letzten Termin der schriftlichen Prüfung einzureichen ist. Auf dem Formblatt ist eine Kurzbeschreibung der Problemstellung, das Ziel und eine Gliederung einzutragen.
Präsentation
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ beziehen.
Die Präsentationszeit soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Bewertung fließt mit einem Drittel in die Gesamtbewertung der mündlichen Prüfung ein. Wir bitten darum, dass Sie am Prüfungstag Ihr Handout in vierfacher Ausfertigung für den Prüfungsausschuss mitbringen.
Die Präsentationszeit soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Bewertung fließt mit einem Drittel in die Gesamtbewertung der mündlichen Prüfung ein. Wir bitten darum, dass Sie am Prüfungstag Ihr Handout in vierfacher Ausfertigung für den Prüfungsausschuss mitbringen.
Für die Präsentation stehen im Prüfungsraum ein magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK), Flipchart, Metaplan-Wand sowie ein Beamer zur Verfügung. Wird für die Präsentation ein Laptop verwendet, so muss dieser aus prüfungsrechtlichen Gründen eigenverantwortlich mitgebracht werden. Auch für den Betrieb des Laptops mit dem vorhandenen IHK-Beamer ist ausschließlich der Prüfling verantwortlich. Zur Sicherheit sollten die Prüflinge ihre Präsentation daher immer auch in Form von Kärtchen oder Ähnlichem vorhalten („Plan B“). Hilfreiche Informationen zu Anschluss des Beamers an Ihren Laptop finden Sie auf unserer Internetseite.
Fachgespräch
Ausgehend von der Präsentation soll im Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Hierbei ist der Nachweis zu erbringen, dass diese in eine Ausbildungssituation übertragen werden kann.
Das Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten dauern. Die Bewertung fließt mit zwei Drittel in die Gesamtbewertung der mündlichen Prüfung ein.
Das Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten dauern. Die Bewertung fließt mit zwei Drittel in die Gesamtbewertung der mündlichen Prüfung ein.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung, sowie der Gesamtprüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an die Beratungszeit; beides gilt vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung durch den gesamten Prüfungsausschuss.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Zeugnis/Schmuckurkunde
Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen eine Schmuckurkunde, vergleichbar eines klassischen Meisterbrief. Wer die gesamte Prüfung bestanden hat, ist zusätzlich automatisch vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Aufstiegsprämie
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.