Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin: Prüfungsablauf
Aus welchen Teilen und welchen Fächern setzt sich diese Prüfung zusammen? Wann habe ich bestanden? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen die Handreichung und bietet Ihnen somit einen Überblick über die Prüfungsordnung.
Allgemeine Hinweise zur Prüfung
Die Wirtschaftsfachwirteprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WBQ)“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“ und wird mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht worden sind. Wir verweisen hierzu auf die entsprechende Prüfungsordnung.
Mit dem zweitem Prüfungsteil (Handlungsspezifische Qualifikationen) ist innerhalb von fünf Jahren zu beginnen, damit keine Prüfungsleistungen aus dem ersten Prüfungsteil verloren gehen (die Prüfung im WBQ-Teil muss nicht bestanden sein). Zusätzlich muss ein weiteres Jahr Berufspraxis nachgewiesen werden.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Prüfung jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Darmstadt.
Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (WBQ)“
Dieser Prüfungsteil besteht aus folgenden Fächern, die schriftlich geprüft werden:
- Volks- und Betriebswirtschaft (schriftliche Prüfungsdauer: 75 Minuten)
- Rechnungswesen (schriftliche Prüfungsdauer: 90 Minuten)
- Recht und Steuern (schriftliche Prüfungsdauer: 75 Minuten)
- Unternehmensführung (schriftliche Prüfungsdauer: 90 Minuten)
Mündliche Ergänzungsprüfung in den “Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen”
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als in einer der schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist dies nicht möglich. Die Ergänzungsprüfung dauert maximal 15 Minuten. Schriftliche Prüfungsleistungen und mündliche Ergänzungsleistungen werden zwei zu eins gewichtet und ergeben die Endpunktzahl/Endnote. Direkt im Anschluss an die Prüfung informiert der Prüfungsausschuss über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)“
Der HSQ-Prüfungsteil gliedert sich in foldende Handlungsbereiche:
- Betriebliches Management
- Führung und Zusammenarbeit
- Marketing
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Vertrieb
Die Handlungsbereiche werden auf der Grundlage einer Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen und aufeinander abgestimmten Klausuren von jeweils 240 Minuten Bearbeitungsdauer schriftlich geprüft. Die Punktergebnisse beider Situationsaufgaben werden zwar getrennt ausgewiesen, aber zu einer arithmetischen Endpunktzahl / Endnote zusammengefasst.
Die schriftliche Prüfung im HSQ-Teil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte (ausreichend) erreicht wurden. Damit ist es möglich, dass eine der beiden Klausuren unter 50 Punkten liegt, die Prüfungsleistung insgesamt aber bestanden ist, da das summierte und gemittelte Ergebnis über 50 Punkte ergibt. Liegt die Endleistung unter 50 Punkten müssen beide Klausuren schriftlich wiederholt werden.
Die schriftliche Prüfung im HSQ-Teil ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte (ausreichend) erreicht wurden. Damit ist es möglich, dass eine der beiden Klausuren unter 50 Punkten liegt, die Prüfungsleistung insgesamt aber bestanden ist, da das summierte und gemittelte Ergebnis über 50 Punkte ergibt. Liegt die Endleistung unter 50 Punkten müssen beide Klausuren schriftlich wiederholt werden.
Mündliche Ergänzungsprüfung in den “Handlungsspezifische Qualifikationen”
Gemäß der Prüfungsordnung ist in diesem Prüfungsteil keine mündliche Ergänzungsprüfung im Falle einer
nicht ausreichenden schriftlichen Prüfungsleistung möglich.
nicht ausreichenden schriftlichen Prüfungsleistung möglich.
Mündliche Prüfung im Handlungsbereich "Handlungsspezifische Qualifikationen (HSQ)”
Die mündliche Prüfung kann erst abgelgt werden, wenn alle vorherigen Leistungen (WBQ-Teil und schriftlicher HSQ-Teil) mit mindestens ausreichenden Endleistungen (50 Punkte und mehr) bestanden wurde.
Das situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Inhaltlich soll es sich auf die Qualifikations- und Handlungsbereiche der Teilprüfungen WBQ und HSQ beziehen, der Schwerpunkt soll auf Führung und Zusammenarbeit liegen. Das bedeutet aber nicht, wie oft vermittelt, dass der mündliche Teil nur noch Inhalte aus Führung und Zusammenarbeit, fälschlicherweise interpretiert als Personal, behandelt. Das würde dem oben geschilderten inhaltlichen Anspruch widersprechen.
Dem Prüfling werden am Prüfungstag zwei Situationsbeschreibungen übergeben, wovon eine zur Bearbeitung auszuwählen ist. Danach hat er 30 Minuten Zeit diese zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten.
Im Vorbereitungsraum stehen zur Verfügung:
- Metaplanwand
- Flipchart
- Moderatorenkoffer mit Moderationskarten, diverse farbliche Stift sowie Nadeln
Nach Ablauf der Vorbereitungszeit wird direkt in den Prüfungsraum gewechselt. Sämtliche Unterlagen sind mitzunehmen. Sodann beginnt die Präsentation, die maximal 10 Minuten dauern soll. Diese soll möglichst unter Nutzung von Präsentationstechniken erfolgen.
Im Prüfungsraum stehen folgende Medien zur Verfügung:
- magnetisches Whiteboard (nur in den Räumlichkeiten der IHK)
- Flipchart
- Metaplanwand
- Moderatorenkoffer
Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen sowie deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Er soll die Fähigkeit nachweisen, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Das Fachgespräch soll maximal 20 Minuten dauern. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Bei der Bewertung wird das Fachgespräch doppelt, die Präsentation einfach gewichtet. Über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Prüfung sowie der Gesamtprüfung informiert der Prüfungsausschuss direkt im Anschluss an seine Beratungszeit; beides gilt vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung durch den gesamten Prüfungsausschuss.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei wird bei einer Anmeldung zur Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren die zu prüfende Person von bereits bestanden Prüfungsleistungen befreit.
Zeugnis/Schmuckurkunde
Über das Bestehen der Prüfung wird ein IHK-Zeugnis ohne Noten und ein IHK-Zeugnis mit Punkten und Noten (beides auf Deutsch) sowie eine englische Übersetzungshilfe ausgehändigt. Zusätzlich erhalten die Absolventen eine Schmuckurkunde, vergleichbar eines klassischen Meisterbrief. Wer die Gesamtprüfung bestanden hat, ist zusätzlich automatisch vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit.
Aufstiegsprämie
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeister, Fachmeister, Fach- oder Betriebswirte seit 2019 eine Aufstiegsprämie. Die Beantragung läuft über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag.