IHK Darmstadt

Anforderungen an IHK-Zertifikatslehrgänge

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Kooperation mit der IHK Akademie für Weiterbildung Darmstadt.
Voraussetzung für eine Kooperation ist grundsätzlich ein Sitz des Bildungsträgers im Bezirk der IHK Darmstadt. Liegt der Sitz außerhalb unseres Kammerbezirks, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige IHK.
Bildungsträger, die einen IHK-Zertifikatslehrgang in Kooperation mit der IHK Akademie für Weiterbildung Darmstadt anbieten möchten, reichen ihr Lehrgangskonzept zur Prüfung bei der IHK ein. Die eingereichten Unterlagen werden hinsichtlich der Einhaltung der IHK-Standards, des Marktbedarfs sowie der Ergänzung unseres bestehenden Weiterbildungsportfolios geprüft.

Welche Voraussetzungen muss ein IHK-Zertifikatslehrgang erfüllen?

Das Qualifizierungskonzept sollte insbesondere folgende Anforderungen erfüllen

  • Die Bezeichnung des Zertifikatslehrgangs ist festgelegt.
  • Der Durchführungsort einschließlich der vorgesehenen Anteile von Präsenz- und/oder Online-Unterricht ist angegeben.
  • Der Lehrgang umfasst mindestens 50 und höchstens 400 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde gleich 45 Minuten).
  • Lernziele und Lerninhalte sind eindeutig beschrieben.
  • Der Bedarf für das Bildungsangebot ist nachvollziehbar dargestellt.
  • Die Zielgruppe sowie erforderliche oder empfohlene Eingangsvoraussetzungen sind beschrieben.
  • Das Testverfahren zum Nachweis des Lernerfolgs ist beschrieben (in Präsenz oder online): IHK-Zertifikatslehrgänge schließen mit einem lehrgangsbegleitenden Kompetenznachweis ab, zum Beispiel in Form einer schriftlichen Wissensabfrage und/oder einer praxisbezogenen Präsentation einer Projektarbeit, möglichst unter Beteiligung eines IHK-Beisitzers.
Für die Vergabe des IHK-Zertifikats gelten die Vorgaben der IHK. Voraussetzung sind das Bestehen des lehrgangsinternen Kompetenznachweises sowie eine regelmäßige Teilnahme an mindestens 80 Prozent des Unterrichts.

Weitere erforderliche Unterlagen


Für die Prüfung Ihres Angebots benötigen wir darüber hinaus folgende lehrgangsbezogene Unterlagen
  • Dozentenprofile, beispielsweise in Form eines Lebenslaufs
  • Zeitliche Gliederung des Lehrgangs in Form eines Musterstundenplans
  • Exemplarische Teilnehmerunterlagen
  • Muster des Teilnehmer-Schulungsvertrags
  • Muster der Anwesenheitsliste
  • Muster des Feedbackbogens für Teilnehmende

Qualitätsanforderungen an die Durchführung

Für die Durchführung eines IHK-Zertifikatslehrgangs sind folgende Kriterien einzuhalten
  • Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt entsprechend dem eingereichten Qualifizierungskonzept.
  • Lehr- und Lernmittel sind aktuell sowie fachlich und inhaltlich korrekt.
  • Die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Räumlichkeiten und technische Ausstattung) sind angemessen.
  • Die Teilnehmerberatung, Teilnehmerbetreuung und Teilnehmerverwaltung sind sichergestellt. Die Anwesenheit der Lehrgangsteilnehmer ist zu dokumentieren.
  • Ein systematisches Dozentenmanagement (zum Beispiel Auswahl, Betreuung und Bewertung der Dozierenden) ist etabliert.
  • Der IHK-Zertifikatslehrgang endet mit einem lehrgangsinternen Testverfahren.
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung, insbesondere durch systematisches Teilnehmerfeedback und daraus abgeleitete Verbesserungsmaßnahmen, werden umgesetzt.

Wichtig zu wissen

  • Eine Kooperation wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren vereinbart. Findet innerhalb dieses Zeitraums kein IHK-Zertifikatslehrgang statt, endet die Kooperation automatisch mit Ablauf der Vereinbarung. Die hierfür erforderliche Kooperationsvereinbarung wird von der IHK erstellt. Sie regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner sowie die finanziellen Rahmenbedingungen.
  • Dem Kooperationspartner steht es frei, für den Lehrgang eine Umsatzsteuerbefreiung beim zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen.
  • Das IHK-Lehrgangszertifikat ist kein öffentlich-rechtliches Zeugnis. Der Lehrgang schließt mit einem lehrgangsinternen Kompetenznachweis ab und nicht mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung.
  • Der erfolgreiche Abschluss eines IHK-Zertifikatslehrgangs führt zu einem IHK-Zertifikat, stellt jedoch keine Personenzertifizierung dar. Die Bezeichnung „zertifiziert“ darf daher nicht verwendet werden. Beispielsweise berechtigt der Abschluss eines Lehrgangs „Projektleiter (IHK)“ nicht zur Führung der Bezeichnung „zertifizierter Projektleiter (IHK)“.