Großflächiger Einzelhandel

Der hessische Einzelhandelserlass

Für eine attraktive Innenstadt: Der Hessische Einzelhandelserlass stärkt innerstädtischen Einzelhandel.
Seit Januar 2003 gilt in Hessen ein aktualisierter Einzelhandelserlass, der sich insbesondere mit großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Bau- und Landesplanungsrecht beschäftigt. Gerade durch zahlreiche neue Gerichtsurteile und durch aktuelle Handelsentwicklungen - zum Beispiel bei den Discountern - war es notwendig, den alten Erlass aus dem Jahr 1991 grundlegend zu überarbeiten. Auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften (vor allem Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Hessisches Landesplanungsgesetz, Landesentwicklungsplan und Regionalpläne) vermittelt der neue Erlass Hinweise und Empfehlungen als wichtige Arbeitshilfe für die kommunale und regionale Planungspraxis. Der Einzelhandelserlass schafft mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Und er will die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels.
2005 wurde der Erlass nochmals ergänzt. Erweiterungen gibt es zum Beispiel in Bezug auf das interkommunale Abstimmungsgebot, die Erstplanungspflicht im unbeplanten Innenbereich und die Zulässigkeit von Projekten nach Paragraf 34 BauGB (Bauen im ungeplanten Innenbereich).