Hintergrund

Qualitätszeichen "Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte"

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In der Metropolregion FrankfurtRheinMain sind Fachkräfte knapp. Um gute Mitarbeiter werden wir in Zukunft immer stärker mit anderen Regionen wetteifern müssen. Jedes Talent wird gebraucht. Dies gilt für Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen wie für Kommunen, in denen diese Menschen sich niederlassen und leben wollen. Wir alle sind deshalb gefordert, für die Zeit der Knappheit vorzusorgen.
Immerhin sichern diese Menschen, die in die Region ziehen oder in der Region bleiben nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsdynamik unserer Region. Als Bürgerinnen und Bürger leisten sie außerdem einen maßgeblichen Beitrag zum Steueraufkommen der Kommune. Und: Sie sind oftmals gleichzeitig auch Botschafter nicht allein für ihre Arbeitgeber, sondern ebenso für die Kommune. Die Erfahrungen potenzieren sich, denn zumindest die ausländischen und jüngeren Mitarbeiter kommen oftmals als "scouts"; sie ziehen dann als Botschafter der Kommune weiter - und die Botschaften sollten positiv sein. Gute Eindrücke von ihrem Aufenthalt in der Kommune X, Y oder Z werden sich aufgrund ihrer Vernetzung in der Wirtschafts- und der wissenschaftlichen Welt sehr schnell verbreiten und für Ihre Kommune werben; schlechte Erfahrungen allerdings vermutlich noch schneller.
Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar hat daher in enger Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Wirtschaftsförderern das Qualitätszeichen "Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" erarbeitet, das nun von den Industrie- und Handelskammern der gesamten Metropolregion und in einigen Kammer bundesweit angeboten wird.

Was ist das Qualitätszeichen?

Ein strategisches Instrument für kommunalpolitische Entscheider, das helfen soll, nachhaltige Strategien für die genannten (Neu)Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln: Um mehr Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung für eine gelebte Willkommenskultur zu sichern und um kommunale Maßnahmen/Prozesse qualitativ zu begutachten und auszuzeichnen.

Welches Ziel hat das Qualitätszeichen?  

In der Metropolregion FrankfurtRheinMain sind in- und ausländische Fach- und Führungskräfte willkommen – und finden das Angebot, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Welchen Nutzen bringt Ihnen das Qualitätszeichen?

  • Eine Analyse der Wohnortqualitäten in Ihrer Kommune.
  • Ein Zertifikat, das Ihnen in der Werbung um Fachkräfte als anerkannter Nachweis der Wohnortqualität dient.
  • Die Entwicklung einer Strategie, mit der Sie den Herausforderungen der Fachkräftesicherung begegnen.
  • Die Vernetzung von Politik, Verwaltung, Industrie- und Handelskammer und Bürgern zur gemeinsamen Zielerreichung.

Grundlagen und Ablauf des Audits

1. Grundlagen

1.1.   Mit dem Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" können seit dem 1. Januar 2013 Kommunen der Metropolregion FrankfurtRheinMain ausgezeichnet werden. Anhand von eigens für dieses Verfahren entwickelten Kriterien werden vor allem Leistungsangebote sowie das Serviceverhalten von Kommunen Neubürgerinnen und Bürger geprüft.
1.2.   Die Grundlage für die Verleihung des Qualitätszeichens besteht aus einem Prüfbogen. Er wird regelmäßig, mindestens alle drei Jahre überprüft und an aktuelle Anforderungen gegebenenfalls ergänzt und weiterentwickelt.

2. Verleihung

2.1.   Die IHK verleiht insbesondere an Ober-, Mittel- und Unterzentren in der Metropolregion FrankfurtRheinMain auf Anfrage und nach erfolgreicher Überprüfung das Recht, das Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" zu führen. Auf besondere Anfrage können sich auch Kleinzentren der Überprüfung unterziehen.
In Bayern sind auch sogenannte Verwaltungsgemeinschaften antragsberechtigt. In der Regel sollten alle Kommunen einer Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam zertifiziert werden. Nur auf besondere Anfrage werden auch einzelne Kommunen innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft zertifiziert. In diesen Fällen kann dann aber nicht auf Leistungen anderer Kommunen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft zurückgegriffen werden.
2.2.   Die Anfrage ist an die regional zuständige IHK zu richten. Die IHK wird mit der interessierten Kommune das weitere Verfahren besprechen. Wünschenswert ist ein entsprechender Beschluss der kommunalen Gremien (Magistrat, Stadt- oder Gemeinderat) über die Durchführung der Auszeichnung.
2.3.   Für das Qualitätszeichen werden Kommunen im Rahmen eines Auszeichnungsgesprächs anhand des Prüfbogens durch Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen der regional zuständigen IHK oder durch einen von der IHK beauftragten externen Dienstleister geprüft. Die Mitarbeiter können die Leistungen der bewerbenden Kommune auf Übereinstimmung mit den Kriterien im Prüfbogen überprüfen sowie für die Prüfung erforderliche Unterlagen anfordern und einsehen. Die Kommunen müssen die Erfüllung der Fragen/Kriterien entsprechend schriftlich dokumentieren.
2.4.   Die IHK teilt der Kommune das Prüfergebnis schriftlich mit. Sämtliche bei der Kommune anfallende Kosten (etwa für internen Personal- und Sachaufwand), trägt die Kommune.
2.5.   IHK und bewerbende Kommune verpflichten sich, über die im Rahmen der Auszeichnung bekannt gewordenen dienstlichen Vorgänge der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung der Prüfung fort.  Die erreichte Punktzahl wird nicht veröffentlicht, sondern nur der Kommune mitgeteilt.
2.6.   Fällt die Prüfung negativ aus, stellt die IHK die Anfrage solange zurück, bis die Kommune nach­weisen kann, dass die Leistungen der Kommune mit den Kriterien des Prüfbogens übereinstimmen.

3. Prüfbogen

3.1.   Der Prüfbogen gliedert sich in fünf Handlungsfelder mit rund 40  Fragen/Kriterien, wobei die Fragen unterschiedlich gewichtet werden (siehe hierzu auch „Praktische Hinweise zur Prüfung"). Insgesamt können 103 Punkte (plus Sonderpunkte) erzielt werden.
3.2.   Neben der Beantwortung der Kriterien werden im Rahmen des Auszeichnungsgesprächs Entwicklungsziele vereinbart. Diese Entwicklungsziele werden von den Kommunen selbst vorgeschlagen.

4. Benutzung

4.1.   Die erfolgreich geprüfte Kommune erhält von der IHK eine Urkunde und ein Logo „ausgezeichneter Wohnort“, an dem ihr ein allumfassendes Nutzungsrecht zusteht (beispielsweise Verwendung des  Qualitätszeichens auf der Homepage oder in Druckerzeugnissen wie Flyer und Broschüren).
4.2.   Das Logo des ausgezeichneten Wohnortes wird ausschließlich in der von der IHK gelieferten Form genutzt. Veränderungen des Logos sind unzulässig.
4.3.   Das Logo darf während der drei bzw. fünf Jahre verwendet werden, für die das Qualitätszeichen verliehen ist. Danach bleibt das Nutzungsrecht bestehen, wenn die Kommune erfolgreich re-auditiert ist.
4.4.   Die Kommune darf das Logo an Unternehmen mit Sitz in der ausgezeichneten Kommune zur eigenen Verwendung nach den oben genannten Kriterien weiter geben. Die Kommune ist verpflichtet die IHK darüber zu informieren, welche Unternehmen das Qualitätszeichen erhalten haben.

5. Öffentlichkeitsarbeit

5.1.   Eine öffentliche Berichterstattung der IHK über die Verleihung eines einzelnen Gütezeichens soll möglichst nach enger Abstimmung mit der betroffenen Kommune erfolgen.
5.2.   Die IHK berichtet über die Auszeichnung in ihren Medien wie beispielsweise Mitgliederzeitschrift, Homepage, Newsletter oder in Sozialen Medien.
5.3 .  Die ausgezeichnete Kommune ist damit einverstanden, dass auf der Homepage Informationen (insbesondere eine Pressemeldung und Fotos) über die Verleihung eingestellt werden.

6. Reauditierung

 6.1.   Das Qualitätszeichen wird erstmalig für drei Jahre verliehen. Danach ist eine erneute Prüfung auf Wunsch der Kommune notwendig. Ab der erneuten Überprüfung und erfolgreichen Re-Auditierung wird das Qualitätszeichen für fünf Jahre verliehen.  Es wird empfohlen, in diesem Zeitraum ein Zwischengespräch zu führen.
6.2.    Erfolgt keine erneute Überprüfung, verfällt das Nutzungsrecht gemäß Punkt 4. Die Kommune verpflichtet sich, Urkunde und Schild zu entfernen und das Qualitätszeichen nicht weiter zu verwenden.
6.3.    Unterzieht sich die Kommune einer erneuten Überprüfung, bildet der aktuelle Prüfbogen die Grundlage des Auszeichnungsgesprächs. Alle Kriterien müssen erneut dokumentiert werden.
6.4.    Nach erfolgreicher Reauditierung gelten die Punkte 4. Benutzung und 5. Öffentlichkeitsarbeit analog

Punktevergabe und Bewertung

 Der Prüfbogen gliedert sich in folgende fünf Handlungsfelder:
  • Strategische Zielsetzung
  • Zuzug leicht gemacht
  • Beruf und Familie
  • Ausländische Fach- und Führungskräfte
  • Lebensqualität
Im Rahmen dieser fünf Handlungsfelder gibt es rund 40 Kriterien, die abgefragt werden. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, werden keine Punkte - auch keine Teilpunkte - vergeben. Maximal können 103 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien in den einzelnen Kategorien werden unterschiedlich gewichtet:
A-Kriterien (= Kernkriterien) = 3 Punkte
B-Kriterien (= Zusatzkriterien)  = 2 Punkte
C-Kriterien (= Bonuskriterien) = 1 Punkt
Wegen der besonderen Bedeutung des Handlungsfeldes 1 - Strategische Zielsetzung - werden die hier abgefragten Kriterien zusätzlich gewichtet:
A-Kriterium (3 Punkte) x (2 Punkte) = 6 Punkte  „wird erfüllt“
A-Kriterium (3 Punkte) x (1 Punkt) = 3 Punkte „wird teilweise erfüllt“
A-Kriterium (3 Punkte) x (0 Punkte) = 0 Punkte „wird nicht erfüllt“

Beispiel: A-Kriterium (3 Punkte) wird erfüllt (2 Punkte) = 3 x 2 = 6 Punkte

Des Weiteren gibt es Sonderpunkte für einen entsprechenden Beschluss der kommunalen  Gremien sowie für außergewöhnliche Angebote oder Dienstleistungen, die die Attraktivität des Wohnorts für Fach- und Führungskräfte steigern. Klein- und Unterzentren erhalten zudem Sonderpunkte für eine zusätzliche Frage in Handlungsfeld 5 | Lebensqualität. Die Sonderpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Durch die Sonderpunkte kann eine Kommune das Gesamtergebnis nur verbessern.  

Mindestzahl zur Erlangung des Qualitätszeichens

Um das Qualitätszeichen zu erhalten, müssen insgesamt 70 Prozent  der jeweils möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Andernfalls wird kein Qualitätszeichen vergeben.
Das Auszeichnungsgespräch wird immer zu Ende geführt, auch wenn frühzeitig ersichtlich ist, dass die Kommune die Mindestzahl nicht erreicht.

Auswertung des Prüfbogens 

Der Prüfbogen wird nach Abschluss des Auszeichnungsgesprächs von der regional zuständigen IHK oder einem externen Dienstleister ausgewertet. Das Ergebnis wird der Kommune innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen mitgeteilt.
Wird das Qualitätszeichen bei der ersten Prüfung nicht vergeben, findet zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachprüfung statt.

Vereinbarung von Entwicklungszielen

Die Kommune schlägt Entwicklungsziele selbst vor. Die vereinbarten Entwicklungsziele werden immer für die gesamte Laufzeit der Auszeichnung (also drei bzw. fünf Jahre) vereinbart. Eine Überprüfung erfolgt erst im Rahmen der Reauditierung.

Reauditierung

Im Rahmen der Reauditierung findet ein weiteres Auszeichnungsgespräch statt. Der aktuell gültige Prüfbogen bildet die Grundlage des Gesprächs. Alle Kriterien müssen erneut schriftlich dokumentiert werden. Die Mindestpunktzahl bleibt gleich. Sonderpunkte werden nur für einen entsprechenden kommunalen Beschluss und für neue, bislang nicht bewertete außergewöhnliche Projekte oder Dienstleistungen vergeben. Zusätzlich kann die Kommune ihr Gesamtergebnis mit der Erfüllung der Entwicklungsziele verbessern. Für jedes Entwicklungsziel, das zu 100 Prozent erfüllt wurde, erhält die Kommune zwei Sonderpunkte. Für Entwicklungsziele mit deren Realisierung nachweisbar begonnen wurde, erhält die Kommune einen Sonderpunkt. Für Entwicklungsziele, die nicht bearbeitet wurden, wird der Kommune ein Punkt abgezogen.