DIHK

Positionspapier zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Umfrage: DSGVO bringt mehr Nachteile als Vorteile

Kaum ein Brüsseler Gesetzesvorhaben hat die Gemüter in der Wirtschaft so erregt wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  Seit rund einem Jahr ist die DSGVO nun in Kraft – und ruft bei Unternehmen weiter Ärger hervor. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt den Unternehmen aus ihrer Sicht bislang leider mehr Nachteile als Vorteile", sagt Martina Winkelmann, Justiziarin der IHK Darmstadt.
Zwar sehen einige Unternehmen positive Aspekte in der DSGVO. So haben sie die Verordnung zum Anlass genommen, die eigenen Prozesse zu professionalisieren. Allerdings klagen fast 90 Prozent der Unternehmen über zu viel Bürokratie bei der Umsetzung der Datenschutzregeln. 70 Prozent sagen, dass sie einen hohen bis sehr hohen finanziellen Aufwand haben, und 60 Prozent klagen über einen hohen bis sehr hohen personellen Aufwand. Mehr als 4.500 Betriebe aller Branchen und Größenordnungen nahmen an der Umfrage teil, darunter auch viele Mitglieder der IHK Darmstadt.
Anhand der Umfrage hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nun eine ganze Liste an Vorschlägen aufgestellt, wo das Regelwerk geändert werden sollte. Das Positionspapier wird über die Brüsseler Vertretung der DIHK nun an die EU-Politiker verbreitet. Denn im nächsten Jahr, so hatten es die Mitgliedstaaten verabredet, wird die EU-Kommission das Regelwerk umfassend bewerten und Vorschläge machen, was verändert werden soll.
„Wir erwarten, dass die EU-Politik die Bedenken unserer Mitglieder ernst nimmt. Um Politikern die unternehmerische Sicht nahe zu bringen, rate ich Unternehmern außerdem: Schreiben Sie EU-Kommissarin Věra Jourová eine Mail und schildern Sie die Probleme, welche die DSGVO im täglichen Geschäft für Sie bedeutet“, sagt Martina Winkelmann. Věra Jourová, die an der Verordnung mitgearbeitet hat, hatte in einem Interview mit „Zeit Online“ kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf den Hinweis, dass speziell kleine Webseiten-Betreiber oft nicht über Mittel und Know-how verfügen, um alle Kriterien umzusetzen, geantwortet: „Die sollen mir eine E-Mail schicken.“
Die Mail-Adresse der EU-Kommissarin lautet: vera-jourova-contact@ec.europa.eu
Auf unserer Webseite zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie Hinweise zu Checklisten, Leitlinien sowie Musterdokumenten und wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufstellen können.