Ob und in welcher Höhe der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleichsanspruch hat, hängt von zahlreichen verschiedenen Voraussetzungen ab. Einzelheiten regelt Paragraf 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB). Die wichtigsten Voraussetzungen finden Sie hier zusammengefasst.
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Markus Würstle
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen:
Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht