Eine GmbH oder UG online gründen

Seit dem 1. August 2022 können eine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) online gegründet werden. In einer Videokonferenz mit dem Notar können Beurkundungen und Beglaubigungen für diverse Anmeldungen zum Handelsregister erledigt werden.
Die Voraussetzungen für die Online-Gründung regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Die Gründung, also die Beurkundung und Beglaubigung durch den Notar kann ohne persönliches Erscheinen per Online-Meeting erfolgen, auch vom Ausland aus.
Dies gilt ebenfalls für bestimmte notarielle Anmeldungen zum Handelsregister, für die das Online-Verfahren zugelassen wurde.
Das virtuelle Verfahren tritt als zusätzliche Option neben das Präsenzverfahren beim Notar, dieses bleibt unverändert erhalten. Gründer und Gründerinnen können sich zusätzlich für eine gemischte Form entscheiden. Beispielsweise kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin bei dem Notartermin persönlich vor Ort sein, während die anderen Gesellschafter und Gesellschafterinnen online teilnehmen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Online-Gründung