Unternehmen auflösen

Geschäftsaufgabe

Möchten Sie Ihr Gewerbe abmelden und aus dem Handelsregister löschen? Folgendes ist bei Aufgabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu beachten.

1. Abmeldung des Gewerbes

Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgegeben wollen, ist es erforderlich, die Betriebsaufgabe im Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsamt der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung anzuzeigen.
Die Abmeldung ist persönlich vorzunehmen. Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie auch eine andere Person mit der Abmeldung beauftragen. Die von Ihnen mit der Gewerbeabmeldung beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und eine Fotokopie Ihres gültigen Personalausweises, um die Abmeldung vornehmen zu können. Die Gebühr für die Gewerbeabmeldung beträgt 28 Euro, sollten Sie noch eine Empfangsbestätigung benötigen nochmal zusätzlich acht Euro.

2. Löschung aus dem Handelsregister

Sollte Ihr Unternehmen darüber hinaus im Handelsregister eingetragen sein, so ist die Löschung zu beantragen. Genau wie bei der Eintragung ist bei der Löschung ein Notar Ihr erster Ansprechpartner. Er hilft Ihnen bei der Formulierung des Löschungsantrages und reicht ihn beim Amtsgericht - Abteilung Handelsregister - ein.
Für Einzelfirmen und Personengesellschaften sind Kosten in Höhe von etwa 200 Euro zu erwarten (Gebühren des Amtsgerichtes und Notarkosten). Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind etwa 300 Euro zu veranschlagen. Die tatsächliche Löschung erfolgt erst nach dem Ende der Liquidation.
Eine separate Abmeldung in Ihrer IHK ist nicht erforderlich!
Stand: Juni 2023