Räumungsverkäufe richtig durchführen

Was muss man bei Sonderverkäufen beachten? Welche Werbung ist unzulässig? Sonderverkäufe wie Räumungs-, Jubiläums- oder Schlussverkäufe nicht mehr streng reglementiert. Händler können solche Aktionen grundsätzlich frei gestalten, müssen jedoch die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Irreführungsverbot, beachten.
Zusammenfassend sollten Einzelhändler bei Sonderverkaufsaktionen folgende Punkte beachten:
  • Wahrheit in der Werbung
    Angegebene Gründe für Sonderverkäufe müssen der Wahrheit entsprechen. Beispielsweise darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe nur beworben werden, wenn tatsächlich eine Geschäftsaufgabe geplant ist.
  • Preiswahrheit
    Beworbene Preisnachlässe müssen real sein. Es ist unzulässig, mit Preisreduzierungen zu werben, wenn der vorherige höhere Preis nur für einen sehr kurzen Zeitraum verlangt wurde.
  • Verfügbarkeit der Ware
    Beworbene Sonderangebote sollten in angemessener Menge verfügbar sein, um eine Irreführung der Kunden zu vermeiden. Ist der Vorrat begrenzt, sollte dies in der Werbung klar kommuniziert werden.
  • Angabe des Aktionszeitraums
    Wenn ein Sonderverkauf zeitlich begrenzt ist, sollte der Zeitraum in der Werbung angegeben und eingehalten werden. Eine unangekündigte Verlängerung kann als irreführend gelten.
Stand: Juli 2025