Räumungsverkäufe richtig durchführen

Was muss man bei Sonderverkäufen beachten? Welche Werbung ist unzulässig? Sonderverkäufe wie Räumungs-, Jubiläums- oder Schlussverkäufe nicht mehr streng reglementiert. Händler können solche Aktionen grundsätzlich frei gestalten, müssen jedoch die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Irreführungsverbot, beachten.
Stand: Januar 2025
Zusammenfassend sollten Einzelhändler bei Sonderverkaufsaktionen folgende Punkte beachten:
  • Wahrheit in der Werbung
    Angegebene Gründe für Sonderverkäufe müssen der Wahrheit entsprechen. Beispielsweise darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe nur beworben werden, wenn tatsächlich eine Geschäftsaufgabe geplant ist.
  • Preiswahrheit
    Beworbene Preisnachlässe müssen real sein. Es ist unzulässig, mit Preisreduzierungen zu werben, wenn der vorherige höhere Preis nur für einen sehr kurzen Zeitraum verlangt wurde.
  • Verfügbarkeit der Ware
    Beworbene Sonderangebote sollten in angemessener Menge verfügbar sein, um eine Irreführung der Kunden zu vermeiden. Ist der Vorrat begrenzt, sollte dies in der Werbung klar kommuniziert werden.
  • Angabe des Aktionszeitraums
    Wenn ein Sonderverkauf zeitlich begrenzt ist, sollte der Zeitraum in der Werbung angegeben und eingehalten werden. Eine unangekündigte Verlängerung kann als irreführend gelten.