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Geldwäsche
Nr. 124682
Schwarzgeld & illegale Einkünfte
Geldwäsche
Was sind Ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten als Unternehmer bei der Geldwäscheprävention? Welche aktuellen Entwicklungen gibt es beim Gesetzgeber? Wie setzen die Aufsichtsbehörden die Regelungen um?
© Tyler Olson
© Tyler Olson
Prävention bei Unternehmen
Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz sind Unternehmen verpflichtet, aktiv zu verhindern, dass Gewinne aus schweren Straftaten in Umlauf gebracht werden können.
Link: Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz
© pixelkorn - stock.adobe.com
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Geldwäsche
Bis 01.01.2024: Registrierung bei der Zentralstelle für Finanz-Transaktions-Untersuchungen (FIU)
Alle Unternehmen, die als sogenannte „Verpflichtete” unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Wen dies betrifft und was zu tun ist, erfahren Sie hier.
Link: Bis 01.01.2024: Registrierung bei der Zentralstelle für Finanz-Transaktions-Untersuchungen (FIU)
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