Mediation

Kostenordnung

1. Verfahrensentgelt

Die IHK Darmstadt erhebt für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung des Streitwertes und des Aufwandes eine Kostenpauschale in Höhe von 100,00 bis 750,00 Euro. Darüber hinaus hat sie gegen die Parteien Anspruch auf Ersatz der notwendigen Auslagen.

2. Mediatorenhonorar

Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Mediationsordnung der IHK ein Stundenhonorar von 150,00 bis 250,00 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mit den Parteien vereinbaren. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann eine davon abweichende Vereinbarung getroffen werden, insbesondere ist die Vereinbarung eines Tageshonorars möglich. Anhaltspunkte für die Festlegung der Honorarhöhe können insbesondere die Höhe des Streitwerts und die Komplexität des zu behandelnden Sachverhalts sein.

3. Entgelt für die Benennung von Mediatoren außerhalb eines Verfahrens vor der Mediationsstelle

Für die Benennung (Unterstützung bei der Auswahl) eines Mediators außerhalb eines von der Mediationsstelle administrierten Verfahrens erhebt die IHK unter Berücksichtigung des Aufwandes eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00 bis 150,00 Euro.

4. Sonstige Kosten

  • Die IHK kann bei Bedarf Räumlichkeiten für die Durchführung der Mediationsverfahren zur Verfügung stellen. Die Miete für Räumlichkeiten in der Rheinstraße 89 beträgt 50,00 Euro für den halben und 100,00 Euro für den ganzen Tag. Ein Tag entspricht hierbei einer Raumnutzung für die Dauer von acht Stunden.
  • Für die Registrierung eines Mediators und die Einstellung in die Internet-Mediatorenliste erhebt die IHK ein einmaliges Entgelt in Höhe von 100,00 Euro. Die Veröffentlichung des Eintrags erfolgt nach Eingang der Zahlung. Darüber hinaus erhebt die IHK eine jährliche Kostendeckungspauschale in Höhe von 100,00 Euro von allen bei der Mediationsstelle der IHK gelisteten Mediatoren für die Pflege der Internetseite sowie gegebenenfalls die Einladungen zu Treffen und Veranstaltungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung der IHK. Die Pauschale ist bei neuen Mediatoren mit dem Registrierungsentgelt fällig. Für die bereits gelisteten Mediatoren wird die Jahrespauschale am 31. Januar eines jeden Jahres fällig. Ist der Betrag bis zu diesem Stichtag nicht bei der IHK eingegangen, wird der Mediator aus der Liste gelöscht. Eine anteilige Verrechnung bei Registrierung oder Ausscheiden innerhalb des Kalenderjahres erfolgt nicht.
  • Die Gebühren für die Ausstellung eines vollstreckbaren Titels werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften festgesetzt.
Alle Beträge verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Stand: August 2012