Gericht ohne Öffentlichkeit

Schiedsgericht

Schiedsgerichte bieten den Parteien zahlreiche Vorteile. So finden Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anders als bei Verfahren vor staatlichen Gerichten dringen vertrauliche Details somit nicht nach außen.

Alternative: Schiedsgericht

Juristische Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten sind die Ausnahme. Doch manchmal lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, der Gang zu Gericht wird unumgänglich. Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, das einen Streit zwischen Kaufleuten entscheidet oder durch einen Vergleich beilegt. Gerade für die Kaufmannschaft bietet sich die Möglichkeit eines nicht öffentlichen Gerichtsverfahrens an, bei dem beide Parteien die Richter selbst benennen können, die über die spezifischen juristischen Kenntnisse, Branchenerfahrung und eventuell erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. 
Voraussetzung für die Verhandlung vor einem Schiedsgericht ist, dass beide Parteien im Vorfeld ausdrücklich vereinbaren, dieses Gericht und sein Urteil anzuerkennen. Die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts kann bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben werden – durch eine Schiedsklausel – oder unabhängig davon in einer selbständigen Vereinbarung, der sog. Schiedsabrede. Das Urteil des Schiedsgerichts ist dann eine verbindliche, dem gerichtlichen Urteil gleichwertige Entscheidung.

Gericht ohne Öffentlichkeit

Schiedsgerichte bieten den Parteien zahlreiche Vorteile: So finden Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anders als bei Verfahren vor staatlichen Gerichten dringen vertrauliche Details somit nicht nach außen. Das kann für Unternehmen ein wichtiger Aspekt sein. Zudem können beide Parteien bei einem Schiedsgericht Richter benennen, die über spezifische Kenntnisse, Branchenerfahrung und eventuell erforderliche Sprachkenntnisse verfügen. Vorteilhaft ist auch: Die Entscheidung ist endgültig und wird nicht in weiteren Instanzen nochmals verhandelt – oder verschleppt. Im internationalen Verkehr sind Schiedssprüche häufig leichter zu vollstrecken. In China beispielsweise kann grundsätzlich aus einem deutschen Schiedsspruch vollstreckt werden, nicht aber aus einem deutschen Urteil.

Institutionelle und ad-hoc Schiedsgerichte

Es gibt zwei Arten von Schiedsgerichten: die sogenannten institutionellen Schiedsgerichte und ad-hoc Schiedsgerichte. Institutionelle Schiedsgerichte sind mit einer Institution, häufig einer Handelskammer oder einem Unternehmensverband, verbunden. Diese stellen eine Verfahrens- und meistens auch eine Kostenordnung bereit und unterstützen die Parteien während des Verfahrens. Ein ad-hoc Verfahren findet ohne die Unterstützung einer Institution statt, die Parteien und die Schiedsrichter führen das Verfahren dann in Eigenregie.

Angebot an institutionellen Schiedsgerichten

Es gibt bundesweit und auch international eine Vielzahl verschiedener Schiedsgerichte. Die meisten der Schiedsgerichte sind einem Verband angeschlossen und ausschließlich branchenspezifisch tätig (zum Beispiel das Schiedsgericht Bau in Berlin). In Europa ist die International Chamber of Commerce (ICC) in Paris besonders bekannt. Es gibt aber auch Schiedsgerichte in der Schweiz, England, Schweden und Österreich. Seit 2011 hat auch die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer ein eigenes Schiedsgericht. Den Parteien steht es grundsätzlich frei, sich durch die Aufnahme einer entsprechenden Schiedsklausel in ihrem Vertrag für das Schiedsgericht ihrer Wahl zu entscheiden.

Angebot der IHK Darmstadt

Auch die Industrie- und Handelskammer Darmstadt verfügt über ein eigenes Schiedsgericht. Das Schiedsgericht steht branchenübergreifend für alle Wirtschaftsstreitigkeiten zur Verfügung. Es ist dabei nicht Voraussetzung, dass eine Partei Mitglied der IHK Darmstadt ist. Partner der IHK Darmstadt ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln. Die DIS ist ein Zusammenschluss von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaftlern und Praktikern der Schiedsgerichtsbarkeit.
Zum Beratungsangebot gehört die unbürokratische Hilfe bei der Vorbereitung von Schiedsgerichtsverfahren: Von der Formulierung der Schiedsgerichtsklausel, der Beratung bei der Auswahl einer geeigneten, von nationalen oder internationalen Organisationen zur Verfügung gestellten Verfahrensordnung, bis hin zur Hilfe bei der Auswahl geeigneter Schiedsrichter.

Schiedsgerichtsordnung der IHK Darmstadt

Da die DIS eine praxisgerechte Schiedsgerichtsordnung ausgearbeitet hat, die allen Wirtschaftszweigen überregional und branchenübergreifend zur Verfügung steht, beschränkt sich die Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 13 KB)auf einige notwendige ergänzende Regelungen und eine Bezugnahme auf die DIS-Regeln.

Schiedsgerichtskausel

Aus Gründen der Eindeutigkeit empfehlen wir, je nach Vertragskonstellation eine Musterklausel der institutionellen Schiedsgerichte zu verwenden. Damit werden spätere Streitigkeiten zwischen den Parteien und den Schiedsrichtern über Verfahrenseinzelheiten von vorneherein verringert. Das ist in der Praxis besser, als ein nur für einen einzelnen Fall zusammengerufenes Schiedsgericht (adhoc-Schiedsgericht) zu vereinbaren.
Die Schiedsgerichtsklausel der IHK Darmstadt ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn beide Vertragspartner ihren Sitz in der Region haben. Sitzen die Vertragsparteien verstreut im Bundesgebiet, kann die Verwendung der Klausel der DIS sinnvoll sein. Bei internationalen Verträgen kommt die ICC als Schiedsgericht in Frage.

Die IHK Darmstadt schlägt allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Darmstadt in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, folgende Schiedsvereinbarung vor:

"Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag .... (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt  unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig".

Hinsichtlich der Form ist § 1031 Zivilprozessordnung zu beachten. Achtung: Ist ein Verbraucher beteiligt, muss die Schiedsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden, die keine weiteren Regelungen enthalten darf (Ausnahme: notarielle Urkunden).

Folgende Ergänzungen sind empfehlenswert:

- Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist ...
(sofern dieser nicht Darmstadt ist)

- Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt ...
(fehlt eine gesonderte Vereinbarung, so ist die Zahl der Schiedsrichter drei)

- Das anwendbare materielle Recht ist ...
(bei Fällen mit Auslandsberührung)

- Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist ...
(bei Fällen mit Auslandsberührung)