IHK-Einigungsstelle für die gewerbliche Wirtschaft

Wettbewerbsstreitigkeiten werden bei der IHK Darmstadt seit über 50 Jahren erfolgreich über die "Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten" beigelegt. Der Ablauf dieses Verfahrens hat Vorteile für beide Seiten.

Wie hilft die IHK bei Wettbewerbsstreitigkeiten?

Nicht jeder Unternehmer möchte einen Wettbewerbsverstoß sofort vor Gericht bringen – vor allem, wenn man mit dem Konkurrenten schon lange im Markt steht. Solche Auseinandersetzungen können teuer und langwierig sein und führen oft zu „Gegenmaßnahmen“, die das Verhältnis zusätzlich belasten.
Für genau solche Fälle gibt es eine sinnvolle Alternative: die Einigungsstelle zur Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten. Hier können Unternehmer Streitigkeiten, etwa wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), außergerichtlich klären.
Ziel des Verfahrens ist eine einvernehmliche Lösung – moderiert durch eine unabhängige und sachkundige Stelle. Das spart Kosten und Zeit. Besonders sinnvoll ist dieses Verfahren, wenn:
  • sich beide Seiten über ihre rechtliche Position nicht sicher sind,
  • eine schnelle Eskalation vermieden werden soll oder
  • ein persönliches Gespräch zur Klärung beitragen kann.
Weniger geeignet ist das Verfahren bei besonders dringenden Fällen, etwa bei akuten Verstößen im Rahmen von Werbeaktionen.

Wie läuft ein Verfahren vor der Einigungsstelle ab?

Im Einigungsstellenverfahren wird während der Verhandlung ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet. Nach kurzer interner Beratung unterbreitet die Stelle einen konkreten Vergleichsvorschlag, dem beide Seiten zustimmen können – aber nicht müssen. Es besteht kein Zwang zur Einigung. Kommt es zu keiner Einigung, wird das Ergebnis entsprechend dokumentiert.
Wenn ein Vergleich zustande kommt, enthält er in der Regel auch eine Regelung zu einer Vertragsstrafe – für den Fall, dass der gleiche Verstoß erneut passiert. Solch ein Vergleich ist rechtlich bindend: Aus ihm kann – wie aus einem Gerichtsurteil – die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Wird keine Einigung erzielt, steht es den Parteien frei, den Streit vor Gericht weiterzuführen. Wichtig: Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht – sie trifft keine Entscheidungen, sondern vermittelt zwischen den Parteien. Sie hilft dabei, die rechtliche Lage verständlich zu machen und die Kostenrisiken eines Gerichtsverfahrens realistisch einzuschätzen. Da kein Urteil gefällt wird, können beide Seiten offen sprechen – auch über kritische Punkte.
Ob eine Lösung gefunden wird, hängt allein vom Einigungswillen der Beteiligten ab.

Wie ist die Einigungsstelle besetzt?

Die Einigungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden mit juristischer Qualifikation (vergleichbar mit einem Richter) und zwei sachkundigen Unternehmern aus dem Kammerbezirk.
Pro Jahr gehen rund sechs Anträge bei der Einigungsstelle ein. Häufig geht es um unterschiedliche Ansichten zwischen Unternehmen oder mit Wettbewerbsverbänden – etwa über die Zulässigkeit bestimmter Werbeaussagen oder Verkaufsaktionen. Besonders oft betreffen die Streitfälle:
  • Irreführende Werbung,
  • Verstöße im Onlinehandel (zum Beispiel falsche Preisangaben),
  • unerlaubte E-Mail-Werbung
  • oder Auseinandersetzungen nach einer Abmahnung, der nicht nachgekommen wurde.

Welche Vorteile hat ein außergerichtliches Verfahren?

Die Vorteile des Einigungsstellenverfahrens sind vielfältig:
  • Einfaches Verfahrens im Vergleich zum Verfahren vor Gericht. Zur Aufnahme genügt ein formloser Antrag.
  • Kostengünstig: Das Verfahren ist für die Betroffenen kostenlos. Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden keine Gebühren erhoben. Im übrigen trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst, einschließlich die ihrer Bevollmächtigten.
  • Beratung und Aufklärung: Im Gegensatz zu Gerichtsverhandlungen erfahren die Betroffenen in der Einigungsstelle eine Beratung.
  • Zeitnahe Terminierung: regelmäßig alle sechs bis acht Wochen, spätestens jedoch nach drei bis vier Monaten finden die Termine der Einigungsstelle statt.
  • Die Einigungsverhandlung ist nicht öffentlich. Dies und die regelmäßig stattfindende einvernehmliche Beilegung ohne weitere persönlichen Auseinandersetzungen führen dazu, dass sich die Betroffenen auch am Ende noch „in die Augen sehen können”, da es keine echten „Gewinner” und „Verlierer” gibt.
  • Prozessvermeidung: Das Einigungsstellenverfahren hilft, Prozesse zu vermeiden und die ordentlichen Gerichte zu entlasten. Das Bestehen der Einigungsstelle und ihre Inanspruchnahme zeigen, dass die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft selbst ist.
Fazit:
Die Einigungsstelle ist eine effektive Möglichkeit, Konflikte im Wettbewerbsrecht schnell, vertraulich und kostengünstig zu klären – ohne sofort den Weg zum Gericht zu gehen.

Wie kontaktiere ich die Einigungsstelle?

Die Geschäfte der Einigungsstelle werden von der Industrie- und Handelskammer Darmstadt geführt. Zuschriften sowie mündliche und telefonische Mitteilungen und Anfragen an die Einigungsstellen sind an die Dienstanschrift der IHK Darmstadt zu richten. Die Einigungsstelle der IHK Darmstadt ist wie folgt zu erreichen:
Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten
IHK Darmstadt
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt