Weihnachtsfrieden 2024 der hessischen Finanzämter

Auch in diesem Jahr achten die hessischen Finanzämter den Weihnachtsfrieden und verzichten vom 20. bis 31. Dezember 2024, mit wenigen Ausnahmen, auf belastende Maßnahmen, um zu unbeschwerten Festtagen beizutragen.
Im Zeitraum des Weihnachtsfriedens werden die hessischen Finanzämter (bis auf Ausnahmen) …
  1. keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
  2. Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
  3. Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
  4. Vollstreckungshandlungen unterlassen,
  5. keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
  6. in Steuer- und Bußgeldverfahren …
    a. die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,
    b. Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
    c. keine Bußgeldbescheide zustellen und
    d. Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Hessisches Finanzministerium: Pressemitteilung
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