Reverse-Charge-Regelungen
Für Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen an Gebäudereiniger und Handel mit Metallen, Mobilfunkgeräten und Tablet-PCs gilt zwischen Unternehmen die Reverse-Charge-Regelung zur Umkehr der Steuerschuld. Die Steuerschuldumkehr ist nicht bei Geschäften mit Privatpersonen anzuwenden. Hier finden Sie Hinweise, wie die Regelung in der Praxis funktioniert.