Neues Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen

Die Finanzverwaltung hat die aktualisierte Fassung ihres Merkblatts zum Steuerabzug bei Bauleistungen herausgegeben. Die Version mit Stand April 2025 enthält wichtige Hinweise für Unternehmen und Auftraggeber im Baugewerbe.
Weitere detaillierte Informationen sind dem aktuellen Merkblatt des Bundeszentralamt für Steuern zu entnehmen: Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen (04/2025)
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten lediglich erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Die vorliegenden Informationen können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎