Archivierung von E-Rechnungen: Klarstellung veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) an aktuelle gesetzliche Änderungen angepasst – insbesondere im Hinblick auf die seit Januar 2025 verpflichtende E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen. Im Fokus stehen die Vorgaben zur Archivierung elektronischer und hybrider Rechnungen.
Mit dem aktuellen Schreiben veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF) einige neue Regelungen, welche vornehmlich die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen betreffen. Klargestellt wird unter anderem, dass bei einer hybriden Rechnung (zum Beispiel ZUGFeRD) neben dem strukturierten Teil die Aufbewahrung des menschenlesbaren Teils nur dann erforderlich ist, wenn zusätzliche oder abweichende Informationen enthalten sind, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (zum Beispiel Buchungsvermerke).
Weitere Informationen und Details können direkt dem BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 entnommen werden.
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